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Verfasst am: 04.01.09, 14:26 Titel: Frage zur nachträglichen Versicherungserhöhung
Sachverhalt:
KFZ-Versicherung wurde regelmäßig pünktlich bezahlt.
Nun fällt plötzlich eine Vergünstigung weg und es soll für den kompletten Zeitraum nachbezahlt werden, in welchem die Vergünstigung bestand, weil die Vergünstigung nun einem anderen Versicherungsnehmer zugesprochen wurde...
Ist dies rechtmäßig die erhöhte Gebühr im Nachhinein zu verlangen, obwohl es sich um einen Zeitraum von fast einem Jahr handelt und der Versicherungsnehmer vom Wegfall der Vergünstigung nicht informiert wurde, sondern bloß eine Rechnung bekommen hat?!
Weil ja praktisch der erhöhnte Versicherungsbeitragssatz rückwirkend gezahlt werden soll, kann der Versicherungsnahmer dann kündigen, weil die Versicherung ohne Information plötzlich erhöht wurde und in Zukunft auch der erhöhnte Beitragssatz gezahlt werden soll?!
Eine "Vergünstigung" kann nicht plötzlich ohne Weiteres einfach so wegfallen. Es muss eine Veränderung gegeben haben, die der Versicherungsnehmer (VN) selbst zu verantworten hat. Auf Nachfrage erklärt der Versicherer gern, wie und warum es zu der Beitragserhöhung gekommen ist. Voraussetzung ist natürlich, dass der VN gewillt ist, auch zuzuhören und sich die Veränderung im Einzelnen erklären zu lassen. Wenn das Fahrzeug, das der VN fährt, allerdings zum neuen Jahr tariflich anders eingeordnet worden ist, so kann der einzelne VN in der Tat grundsätzlich nichts dafür, zum eventuellen Kündigungsrecht wird er belehrt, auf Nachfrage erklärt man ihm das auch gern, wenn er bei der Hotline des Versicherers anruft.
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