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Vermieterpfandrecht?

 
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MTX371
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 21:51    Titel: Vermieterpfandrecht? Antworten mit Zitat

Schönen guten Abend,

ich benötige Eure Hilfe bei folgendem Szenario:
Person A hat an Person B einen Autostellplatz vermietet. Person B bezahlt die ersten 10 Jahre immer pünktlich, die letzten 5 Jahre überhaupt nicht mehr.

Person A hat aufgrund der fehlenden Mieteingänge die letzten Monate versucht, Person B zu erreichen - ohne jeglichen Erfolg. Dieser ist anscheinend verzogen - die Polizei sucht nach ihm. Das Auto scheint ihm völlig egal zu sein.

Fragen:
1. Kann Person A das Auto von Person B verkaufen, um dessen Mietschulden auszugleichen?
2. Muss Person A Person B eine Frist setzen? Wie ist es, wenn Person A Person B nicht erreicht?
3. Könnte nach erfolgtem Verkauf Person B mit der fälligen Miete zu Person A kommen und das Auto zurückfordern? Inwieweit könnte der potentielle Käufer C belangt werden?
4. Welche generellen Probleme könnten auf Käufer C sonst noch zukommen?
5. Wie sollte sich Käufer C verhalten? Auto kaufen oder nicht kaufen?
6. Welche §§ kämen hier zum Tragen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Beste Grüße,
Tim
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MTX371
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hat denn niemand einen Tipp für mich??
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann man ein Auto ohne KFZ-Brief verkaufen?
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Potsie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Auf keinen Fall das Auto verschrotten lassen oder etwas ähnliches. Der Vermieter würde des Autodiebstahls angezeigt werden und müsste mit einer Vorstrafe rechnen. Man muss sich immer vor Augen halten, dass Vermieter in Deutschland keinerlei Rechte haben.
Es bleibt wohl nur eine Räumungsklage, die kann sich jedoch bei unbekanntem Wohnort 1-2 Jahre hinziehen. Auf jeden Fall aufpassen, dass man sich nicht strafbar macht.
Im Internet gibt es genügend Fälle zu Mietnomaden.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine Klage ist auch ein Beklagter erforderlich. Nur der ist nicht auffindbar. Hier kommt vielleicht etwas anderes in Betracht: Aufgabe des Eigentums nach § 959 BGB ??
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