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Anwaltsrechnung

 
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webmaster76
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 19:57    Titel: Anwaltsrechnung Antworten mit Zitat

Hi @all,

hoffe, dass ich hier richtig bin mit meiner Frage...

Also, folgender Fall. Person A verursacht in der Wohnung von Person K einen Schaden (Vase für 100€ geht zu Bruch). Person A hat keine Haftpflichtversicherung und weigert sich den Schaden zu bezahlen (in Schriftform).
Person K geht zum Anwalt, dieser Schreibt A einen Brief mit der Forderung, andernfalls würde es vor Gericht gehen. Person A wird die Sache zu heiß und bezahlt nun doch den Schaden.

Meine Frage: wer muss die Anwaltsrechnung bezahlen?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Den Anwalt hat immer der zu bezahlen, der ihn beauftragt. Allerdings erwirbt er in Fallgestaltungen wie diesen gegen seinen Gegner einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten, den er gegenüber seinem Gegner geltend machen kann.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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webmaster76
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort!

Nur damit ich das soweit richtig verstanden habe. Wenn Person K nach dem Schaden direkt zum Anwalt geht, dieser schreibt A mit den Ansprüchen an und A begleicht den Schaden innerhalb der gesetzten Frist, dann muss K den Anwalt selbst bezahlen und hat auch keine Ansprüche wegen der Anwaltsrechnung gegen A.

Erst wenn A sich weigert den Schaden zu bezahlen oder eine angemessene gesetzte Frist verstreichen lässt und daher dann K zum Anwalt geht, dann muss K zwar zunächst seinen Anwalt bezahlen, kann dann jedoch einen Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten gegen A geltend machen.

Richtig?
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