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Verfasst am: 06.01.09, 16:13 Titel: Vorlesung wird nicht mehr angeboten. Hochschule im Unrecht?
Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Thema, ob es rechtens ist, dass eine Fachhochschule aufgrund fehlenden Personals eine Vorlesung für ein Semester nicht anbietet und sich die Studienzeit betroffener Studierender dadurch verlängert.? Für eure Meinungen wäre ich dankbar. Dazu folgender fiktiver Fall:
Eine Fakultät einer Fachhochschule schickt einen Professor in sein Forschungssemester. Ein anderer Professor der Fakultät kann das Fach dieses Professors nicht lehren. Die Fakultät bietet dieses Fach im folgenden Semester somit nicht an. Nun benötigen jedoch 16 Studierende eines Studiengangs dieses Fach im 1. Versuch bzw. Wiederholungsversuch, um ihr Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren bzw. um die Regelstudienzeit nicht weiter zu überziehen. Einzelne Anfragen betroffener Studierender wurden vom Dekan abgewiegelt. Eine Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme des Fachschaftsrates wurde vom Prüfungsausschuss nicht beantwortet.
Ein betroffener Studierender ist sich ziemlich sicher, in einem Prüfungsrechtsbuch aus der Bibliothek oder im Internet gelesen zu haben, dass eine Hochschule sehr wohl verpflichtet ist eine Vorlesung anzubieten, auch dann, wenn ein Professor aufgrund von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit usw. ausfällt, nötigenfalls durch einen Professor einer anderen Fakultät oder eines Gastprofessores/Privatdozent einer anderen Hochschule oder einer Fachkraft mit Lehrbefugnis aus der Wirtschaft. Der Grundrechtsschutz Studierender, ihr Studium sachgemäß fortzuführen, wiege da schwerer. Gerichtsurteile sollen in dem Text wohl auch aufgelistet gewesen sein. Leider lässt sich trotz intensiver Recherche der Textabschnitt nicht mehr auffinden.
Was können die Studierenden in einem solchen Fall (nötigenfalls juristisch) machen? Kennt jemand zufällig einen vergleichbaren Fall? Kennt jemand Literatur, wo dazu etwas drin steht (Titel, Seite, Gerichtsurteile wäre super)?
nehmen wir einfach einmal an, diese fiktive Fachhochschule würde sich in Niedersachsen befinden.
Aber spielt denn das Bundesland denn eine so wichtige Rolle? Habe mal das ein oder andere Buch zum Hochschul- und Prüfungsrecht überflogen. Die OVGs und das BVerwG schien es bei ihren Urteilen im Bereich Prüfungsrecht recht egal zu sein, welches Landeshochschulgesetzt für eine Hochschule wirksam war. Die Gerichte scheint das gar nicht zu interessieren, sondern es wird vielmehr auf das Grundgesetz und die Rechtsprechung des BVerfG zum Prüfungsrecht (insbesondere Grundrecht auf Berufsfreiheit und Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz) abgestellt.
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