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Frage zum Kündigungsrecht

 
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ZwergNasin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 16:37    Titel: Frage zum Kündigungsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,
gerade hat mich mein Vermieter angerufen und um einen Besichtigungstermin für seine Tochter gebeten.Die möchte dieses Haus kaufen und dann auch einziehen.
Ich bin vor knapp 2 Jahren hier her gezogen.Habe eine schwerst mehrfachbehinderte Tochter und einen Sohn von 9 Jahren.Nächste Wochebekommen wir einen Welpen der zum Therapiehund für meine Tochter ausgebildet wird.
Ich bekomme gerade mehr als Panik.Heute findet man als alleinerziehende Mutter mit behindertem Kind und noch dazu einem Hund nicht so leicht was neues.Ich musste vor 2 Jahren einen Kredit aufnehmen um hier zu renovieren und Küche usw einzurichten.
Ohjeeee...kann ich irgendwas machen ? Wie lange müßen die mir denn Zeit geben um was neues zu finden ?
Ich habe einen ganz normalen Standartvertrag.
Ganz verunsicherte Grüße
Bettina
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern nichts anderes vereinbart dürfte die Kündigungsfrist 3 Monate betragen. Der VM kann auch jetzt schon kündigen, wenn man allerdings Glück hat kündigt erst die Tochter als neuer VM. Das kann mit Hauskauf usw. schon mal noch ein paar Monate länger dauern.

Wenn es eine Vereinbarung über die Renovierung gab, sprich das wenn der Mieter gekündigt wird er den Betrag X bekommt (abhängig von der Mietdauer usw.), dann bekomt der Mieter auch etwas Geld. Ansonsten wird er leer ausgehen.

Grundsätzlich kann einer Kündigung wegen Eigenbedarf widersprochen werden, wenn das für den Mieter eine unzumutbare soziale Härte darstellt. Allerdings sollte man sich im klaren sein, das dies in der Regel nur eine aufschiebende Wirkung hat. In dem Räumungsprozess werden dann die Gründe des Mieters denen des VMs gegenüber gestellt und bewertet. Wie eine solche Bewertung ausfällt kann hier niemand ernsthaft sagen.
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ZwergNasin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schonmal !
Das wäre eine beondere Härte ! Die Vorwohnung verloren wir durch einen Wasserschaden und klagen zur Zeit die Kosten die dadurch entstanden ein.Ich habe 5 Monate mit meinen Kindern in einer Ferienwohnung leben m+ßen bevor wir dieses Haus fanden.Ich habe den Vermieter ausdrücklich gefragt ob so ein Fall eintreten kann.Er hat verneint.Sonst hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben.Hab nur leider nichts schriftlich...
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Eine 'besondere Härte' ist nicht alles, was der Mieter als 'hart' empfindet. Das ganze Ungemach von Dazumal dürfte den Richter wenig interessieren. Das hat bestenfalls anekdotischen Wert.
Entscheidend ist nur, was ein Auszug jetzt bedeuten würde. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei z.B. auf der Frage, wie leicht oder schwer eine andere Wohnung zu beschaffen ist oder ob es eine besondere Verwurzelung in der Umgebung gibt (Was meist nur bei sehr alten Menschen angenommen wird). Aber Strider hat's schon gesagt: Selbst ein erfolgreicher Widerspruch würde den Mieter nicht von der Pflicht entbinden, weiter nach einer anderen Wohnung zu suchen und dann auch umzuziehen, sobald das möglich ist.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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ZwergNasin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei einer autistischen Tochter ist es wirklich kein Problem alles Mögliche an Gutachten zu bekommen.Meine Tochter würde wieder total abstürzen und zurückfallen.
Es geht auch nicht um ein generelles Weigern.Wenn die Tochter meines Vermieters einziehen will verstehe ich das sogar aber nicht in 3 Monaten.Das ist unmöglich und finanziell gar nicht machbar.Ich hab alles hier reingesteckt um nach der schlimmen Zeit ein schönes Zuhause zu haben.Es musste ja auch umgebaut werden hier,damits behindertengerecht ist usw.
Mit meinem ganzen Drumherum und dann noch Welpen finde ich doch nie in 3 Monaten was Neues.Sorry ich bin da gerade echt unsachlich aber das ist sicher verständlich..
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Gutachten müssen aber auch vor Gericht stand halten. Im Zweifel bestellt das Gericht ein eigenes Gutachten, denn der VM wird das Gutachten des Mieters als parteiisch ansehen. Man sollte bei der ganzen Nummer auch an die Kosten denken, denn der Verlierer wird den ganzen Spass bezahlen dürfen. Das kann auch der Mieter sein. Es ist daher anzuraten sich mit dem VM oder der Tochter, sofern die überhaupt da einziehen will, sich gütlich zu einigen. Angesichts der enormen Kosten die entstehen können wird sich mit Sicherheit eine Einigung finden lassen.
Ferner ist es auch möglich das die Tochter erst in Sommer oder nächstes Jahr einziehen will. Bevor das nicht klar ist, sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Bei allem Verständnis für die Problematik: das
ZwergNasin hat folgendes geschrieben::
aber nicht in 3 Monaten.
ist nun mal grundsätzlich die Rechtslage. Und mein WiRe-Prof hat zu sowas
ZwergNasin hat folgendes geschrieben::
finanziell gar nicht machbar
immer gesagt, der gerichtliche Grundsatz laute 'Geld hat man zu haben'.

Beim nächsten Mal klare Regelungen zu einer evtl. Kostenerstattung treffen und einen befristeten Kündigungsausschluß vereinbaren (die Fachleute hier mögen mich korrigieren, wenn das nicht geht).
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst mal ist die Wohnung / das Haus Eigentum des Vermieters. Der darf doch wohl selber entscheiden, was er mit seinem Eigentum macht, vermieten oder selber bewohnen.

Was Ihre Renovierungskosten angeht... Es ist normalerweise ziemlich sinnfrei, Geld in fremdes Eigentum zu investieren. Schlimmstenfalls hat der Vermieter hier noch einen Rückbauanspruch auf die Umbauten. Wenn dahingehend nichts vereinbart ist, haben Sie auch keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung ihrer finanziellen Probleme, aber warum soll der Vermieter für die Mehrkosten der Behinderung ihrer Tochter aufkommen?

Bei allem Verständnis und Mitgefühl für Ihre Lage, aber das kann nicht zur quasi Enteignung des Vermieters führen.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter müsste vortragen können, warum eine Beendigung des Mietverhältnisses für ihn eine Härte bedeuten würde, die auch die berechtigten Interessen des Vermieters berücksichtigen diese dann nicht zu rechtfertigen sind (§ 574 Abs.1 Satz 1 BGB).
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