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int. Transportschaden - widersprichl. Äußerungen
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d-harry
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Günni,

natürlich kannst du eine Rechnung stellen, es wurde allerdings keine Wartezeit durch mich verursacht. Bei allen anderen Speditionen kenne ich es so, die Warenannahme kontrolliert die Ware auf äußere Beschädigung und gut ist. Fällt später was auf, meldet man sich bei der Spedition, und die (oder die Versicherung) schickt einen Havariekommissar und der Schaden wird reguliert.
Hier war es aber so, das die Verpackung äußerlich unbeschädigt war, und erst am nächsten Tag beim Auspacken auffiel, das sich der Schrank verzogen hat, weil er augenscheinlich umgefallen ist.
Wenn dann die Spedition sagt, selbst schuld, wir haften nur bis der LKW vom Hof fährt, dann willigt die Spedition natürlich der einzigen Möglichkeit mich vor Schaden zu bewahren ein. Der LKW bleibt also auf dem Hof, bis auch auf verdeckte Mängel geprüft wurde. Die Kalkulation der Spedition (inkl. Festpreis) ist mir leider egal.
In dieser Hinsicht würde ich deine Rechnung nicht bezahlen, und auf weitere Leistung laut Vertrag bestehen.
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Tim_S.
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Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht noch einmal zu der Sache mit der Ablieferung:
Geregelt wird dies für HGB-Transporte in § 438 HGB, für CMR-Transporte in Art. 30 CMR.
Die Rechtslage ist so:
Wird bei äußerlich erkennbaren Schäden nicht sofort und bei verdeckten Schäden nicht binnen 7 Tagen ein Vorbehalt erklärt, wird der ordnungsgemäße Zustand bei Ablieferung vermutet. Der Anspruchsteller hat also die volle Beweislast, dass es nicht so war. Da aber bei späterer Feststellung eben meist nur Zeugen des Empfängers zugegen sind und kein Gegenzeuge des Frachtführers mehr, lässt sich der Schaden - wenn er denn tatsächlich vorliegt - durch die Leute des Empfängers meist nachweisen.

Grüße
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Tim_S. hat folgendes geschrieben::
Putzige Idee
Nö. Hier zum Beispiel wird das genauso gesehen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

d-harry hat folgendes geschrieben::
Hallo Günni,

natürlich kannst du eine Rechnung stellen, es wurde allerdings keine Wartezeit durch mich verursacht. Bei allen anderen Speditionen kenne ich es so, die Warenannahme kontrolliert die Ware auf äußere Beschädigung und gut ist. Fällt später was auf, meldet man sich bei der Spedition, und die (oder die Versicherung) schickt einen Havariekommissar und der Schaden wird reguliert.
Hier war es aber so, das die Verpackung äußerlich unbeschädigt war, und erst am nächsten Tag beim Auspacken auffiel, das sich der Schrank verzogen hat, weil er augenscheinlich umgefallen ist.
Wenn dann die Spedition sagt, selbst schuld, wir haften nur bis der LKW vom Hof fährt, dann willigt die Spedition natürlich der einzigen Möglichkeit mich vor Schaden zu bewahren ein. Der LKW bleibt also auf dem Hof, bis auch auf verdeckte Mängel geprüft wurde. Die Kalkulation der Spedition (inkl. Festpreis) ist mir leider egal.
In dieser Hinsicht würde ich deine Rechnung nicht bezahlen, und auf weitere Leistung laut Vertrag bestehen.


Mahnbescheid kommt gut
_________________
mfg


Günni
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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Tim_S. hat folgendes geschrieben::
Putzige Idee
Nö. Hier zum Beispiel wird das genauso gesehen.


Was soll man von jemanden halten, der schreibt:
Zitat:

Eine weitere Voraussetzung für die Durchführung ist, dass die CMR nur ihre Gültigkeit besitzt, wenn Straßenfahrzeuge verladen werden


Die wenigsten Transportgüter dürften Straßenfahrzeuge sein. Zum Transport kommen ja Konsumgüter aller art. Wenn ich also anTransportunternehmer Harry Hurtig mit der Flatterplane Fahrzeug hat einen Festaufbau 3 Tonnen Textilien zum Transport von Deutschland nach Norwegen übergebe, kommt nach der Aussage von Wikipedia auch nicht die CMR zum Tragen, da ja eben Textilien und keine Straßenfahrzeuge verladen werden.
_________________
mfg


Günni
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Tim_S. hat folgendes geschrieben::
Putzige Idee
Nö. Hier zum Beispiel wird das genauso gesehen.

Wikipedia ist nicht immer Dein Freund. Mit den Augen rollen

Die h. M. in der Rechtsprechung sieht jedenfalls auch in der Wechselbrücke ein Kraftfahrzeug i. S. v. Art. 1 Abs. 2 CMR.
_________________
Karma statt Punkte!
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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Wechselbrücke nicht als Fahrzeug angesehen wird, (z: B. eingene Container des Versersenders) ist sie Transportgut. Ihr Eigengewicht wird dann im Schadenfall zur Berechnung der Haftungshöhe mit herangezogen.

Eine kleine Bemerkung noch zu dem Beitrag zur CMR bei Wikipedia: Den hat bestimmt ein Azubi verfasst.
_________________
mfg


Günni
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