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Verschmutzter Teppichboden, kaputte Jalousie. Wer zahlt?

 
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Vetty
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 08:40    Titel: Verschmutzter Teppichboden, kaputte Jalousie. Wer zahlt? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich suche hier eine Antwort, finde nämlich die Förderungen des VM etwas unverschämt.

Mieter M lebt seit 2004 in der Wohnung, beim Einzug war der Teppich schon deutlich gebraucht (deutlich sichtbare Flecken nach professioneller Reinigung durch VM vor dem Einzug).
Jetzt beim Auszug sagt der VM, dass der Teppich erst gereinigt werden soll (was offensichtlich nichts bringt) und dann (wenn es eben nichts bringt) evtl ersetzt werden soll.
VM und M sollen sich in beiden Fällen die Kosten teilen.
Der Teppich ist laut VM 8 Jahre alt.

Wenn ich es richtig aus anderen Themen rausbekommen habe zahlt der Mieter in dem Fall nur das Zeitwert des Teppiches?
Wie rechnet man das aus, wenn der Mieter nur 4 Jahre in der Wohnung war und die Flecken teilweise noch von früher sind.
Und darf der Mieter einen Nachweis über das Alter des Teppiches vom VM verlangen, denn es bestehen Zweifel, dass der Teppich wirklich nur 8 Jahre alt ist.
Und wenn der Teppich über 10 Jahre alt was dann? Der VM hat keinen Anspruch mehr?

Und zweite Frage:
Eine Gardine (etwa so alt wie der Teppich) ist kaputt. VM verlangt eine Erneuerung und 100% Zahlung durch Mieter.
Soll der Mieter in dem Fall nicht auch nur das Zeitwert bezahlen? Und wie rechnet man das aus?

Vielen Dank im voraus!
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine Abnutzung , die über das normale Maß hinausgeht, kann der Vermieter eine Entschädigung verlangen. Der Mieter haftet, wenn er den Teppich übermäßig strapaziert oder aus Unachtsamkeit beschädigt hat. Dazu gehören Brandlöcher durch Zigaretten, größere nicht zu beseitigten Flecken oder erhebliche Verschmutzungen durch den Hund des Mieters sagt das LG Dortmund NJW-MietR 97, 100 . Bei der Berechnung des Schadens ist ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen so das LG Münster WM 89, 508 . Ein Teppichboden mittlerer Güte ist eine Lebenserwartung von ca. 10 Jahren zu erwarten.
Wenn der Geschädigte als Ersatz für eine beschädigte oder zerstörte Sache eine neue Sache anschafft, dann hat sich der Geschädigte als Vorteil den höheren Wert der neuen Sache schadensmindernd entgegenhalten zu lassen.
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Vetty
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
Bei der Berechnung des Schadens ist ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen so das LG Münster WM 89, 508 . Ein Teppichboden mittlerer Güte ist eine Lebenserwartung von ca. 10 Jahren zu erwarten.
Wenn der Geschädigte als Ersatz für eine beschädigte oder zerstörte Sache eine neue Sache anschafft, dann hat sich der Geschädigte als Vorteil den höheren Wert der neuen Sache schadensmindernd entgegenhalten zu lassen.


Vielen Dank!
Heißt es denn auf Deutsch, dass der Mieter die Jalousie komplett bezahlen muss?

Und wie ist es mit dem Teppich?
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Man unterscheidet zwischen Schadenersatz und normaler Abnutzung.
Feste Kriterien, was nicht mehr als übliche Abnutzung zu werten ist, gibt es leider nicht. Es hier auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen ist also immer mit einem Risiko behaftet und endet meist zu 50 % in einem Vergleich.
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Bzgl. der Jalousie schreiben sie leider gar nichts. Wie alt, wo montiert - innen oder aussen. Bei einer aussen montierten Jalousie fällt es mir schwer, mir vorzustellen, wie der Mieter die beschädigen sollte. Für Reparaturen von Schäden durch normalen Gebrauch ist der Vermieter zuständig, eventuell ergibt sich abweichendes durch eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag.

Der Mieter ist zu Schadenersatz für Teppich, Gardine und Jalousie verpflichtet, wenn er sie über das normale Maß der Abnutztung hinaus kaputt gemacht hat, wie oben zitiert z.B. große Flecken, Brandlöscher etc. Schadenersatz maximal der Zeitwert, hier also etwa 20%, es sei denn das ist keine Auslegeware sondern ein guter handgeknüpfter Teppich, die locker 30 und mehr statt 10 Jahre halten.

Gibt es zu den Flecken beim Einzug Belege? Protokoll, Fotos etc?
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Vetty
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die Jalousie ist innen montiert und der Mieter hat sie definitiv kaputt gemacht. Andere Frage ist ob die Beschädigung auch mit dem Alter der Jalousie zusammenhängen könnte. Denn ich bin mir sicher, dass man eine gleichartige neue Jalousie nicht so einfach kaputtmachen kann.

Zu den Flecken beim Einzug gibt es Fotos (ich weiss nicht wie gut sie da zu sehen sind) und Zeugen.

Der Teppich ist von schlechter Qualität.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vetty hat folgendes geschrieben::
Zu den Flecken beim Einzug gibt es Fotos (ich weiss nicht wie gut sie da zu sehen sind) und Zeugen.Der Teppich ist von schlechter Qualität.


Das der Teppich bei Einzug Flecken hatte müsste dann schon im Übergabeprotokoll falls gefertigt stehen. In den meisten Mietverträge steht das die Wohnung mangelfrei übernommen wurde.
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Vetty
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Im Vertrag steht, dass der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen hat und so sie auch zurückgeben kann (sauber). Boden und die Wände müssen nicht renoviert werden.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Betrifft nicht Schäden die der Mieter verursacht. Da wird der Vermieter einen Schadenersatzanspruch haben.
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