Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
hallo,
ich hab im dezember meine Wohnung gekündigt. Aktuelles Datum stand mit drinn, als Künd. datum habe ich 31.3.2008 geschrieben.
nun bekam ich die antwort: ich gehe davon aus, dass sie den 30.3.2009 meinten. Allerdings biete ich ihnen diese Datum zur Kündigung an, wenn sie die fachgerecht die feuchte Außenwand in ihrem Zimmer renovieren.
1. Formfehler, ist somit alles unwirksam?
2. kann ich als Mann mit 2 linken händen überhaupt fachgeeacht renovieren?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 07.01.09, 10:09 Titel:
Vielleicht ist es ein Hausboot? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Hallo,
Nein es ist "noch" kein Hausboot
mir wurde angeboten, zum 30.3 gehen zu können WENN ich die Wand renoviere. Sollte sie evtl. nicht fachgerecht renov. sein, können im nachhinein horror Rechnungen auf mich zu kommen, weil ich es nicht fachgerecht beseitigt habe...
ansonsten müsste ich 1 Monat länger die miete zahlen.
Wenn Punkt 1 aber zutrifft, ist die Renovierung ja hinfällig und die Kündigung gültig...
" Vielleicht hilft aber die ein oder andere Party um meine Kündigung vorzeitig zu bekommen "
Strider hat das schon völlig korrekt benannt: Eine Kündigung, die einen zu frühen Termin angibt, ist so zu interpretieren, dass der nächst mögliche darauf folgende Termin gemeint ist. Das ist hier der 31.03. Sie verliert nicht ihre Wirksamkeit. Der Mieter hätte auch einfach schreiben können: "Ich kündige". Das wäre auf des Selbe raus gelaufen.
- Lassen die einfach ihren Vermieter an seiner nassen Bordwand verschimmeln. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Hallo,
vielen Dank erst einmal für die Auskunft. Ich bin derzeitg dabei ein schreiben aufzusetzen. Gibt es einen § oder ein Gerichtsurteil,auf das ich mich beziehen könnte?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.