Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - kündigung formfehler, 2008 statt 2009
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

kündigung formfehler, 2008 statt 2009

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
thorsten1896
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 09:58    Titel: kündigung formfehler, 2008 statt 2009 Antworten mit Zitat

hallo,
ich hab im dezember meine Wohnung gekündigt. Aktuelles Datum stand mit drinn, als Künd. datum habe ich 31.3.2008 geschrieben.

nun bekam ich die antwort: ich gehe davon aus, dass sie den 30.3.2009 meinten. Allerdings biete ich ihnen diese Datum zur Kündigung an, wenn sie die fachgerecht die feuchte Außenwand in ihrem Zimmer renovieren.

1. Formfehler, ist somit alles unwirksam?

2. kann ich als Mann mit 2 linken händen überhaupt fachgeeacht renovieren?

vielen Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Nein, die Kündigung wird zum nächst möglichen Termin umgedeutet. Das wäre dann der 31.03.09

2.) Das wird hier wohl niemand beantworten können. Wichtig wäre zu klären ob der Mieter überhaupt renovieren muss oder nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 10:07    Titel: Re: kündigung formfehler, 2008 statt 2009 Antworten mit Zitat

thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
fachgerecht die feuchte Außenwand in ihrem Zimmer renovieren.


Stellt sich die Frage warum der Mieter eine feuchte Außenwand renovieren soll?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist es ein Hausboot? Winken
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thorsten1896
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Nein es ist "noch" kein Hausboot Smilie
mir wurde angeboten, zum 30.3 gehen zu können WENN ich die Wand renoviere. Sollte sie evtl. nicht fachgerecht renov. sein, können im nachhinein horror Rechnungen auf mich zu kommen, weil ich es nicht fachgerecht beseitigt habe...

ansonsten müsste ich 1 Monat länger die miete zahlen.


Wenn Punkt 1 aber zutrifft, ist die Renovierung ja hinfällig und die Kündigung gültig...

" Vielleicht hilft aber die ein oder andere Party um meine Kündigung vorzeitig zu bekommen Smilie "
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kündigung sollte nach vorliegendem zum 31.03.09 gültig sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat das schon völlig korrekt benannt: Eine Kündigung, die einen zu frühen Termin angibt, ist so zu interpretieren, dass der nächst mögliche darauf folgende Termin gemeint ist. Das ist hier der 31.03. Sie verliert nicht ihre Wirksamkeit. Der Mieter hätte auch einfach schreiben können: "Ich kündige". Das wäre auf des Selbe raus gelaufen.
- Lassen die einfach ihren Vermieter an seiner nassen Bordwand verschimmeln. Cool
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
thorsten1896
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vielen Dank erst einmal für die Auskunft. Ich bin derzeitg dabei ein schreiben aufzusetzen. Gibt es einen § oder ein Gerichtsurteil,auf das ich mich beziehen könnte?

viele Grüsse
Thorsten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.