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Auflösung einer GmbH i.Gr.

 
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kori07
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Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 11:18    Titel: Auflösung einer GmbH i.Gr. Antworten mit Zitat

Es handelt sich um eine GmbH für Baumanagement mit drei Gesellschaftern gleichzeitig Geschäftsführer. Die Eintragung in HRB ist noch nicht erfolgt.
Es wird ein Auftrag bearbeitet und bestehen keine Liquidationsprobleme.
Allerdings hat sich rausgestellt, das sich die Geschäftführer nicht "harmonieren" , es gibt ernshafte persönliche Probleme. Eine Auflösung steht an
Wie ist die rechtliche Grundlage?
Welcher Weg ist am einfachsten bzw. billigsten?
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

soweit ich das weis ... ist bei einer gmbh i.g. der weg zur auflösung der selbe wie bei einer normalen ...

hier nachzulesen:
http://dejure.org/gesetze/GmbHG/60.html

hoffe das es passt! Geschockt
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kori07
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Schönen Dank,

1. soll eine Anmeldung und Bekanntmachung der Liquidation an HRB erfolgen, es gibt doch keine Registrierung lediglich eine Vormerkung
2. Gibt es Formulare oder Formangaben zur Abwicklung der Liquidation und was passiert mit den Unterlagen nach der Beendigung?
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CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Solange die GmbH noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist es möglich die Eintragung zurückzunehmen.

Das muss durch den beurkundenden Notar geschehen
.

Sobald die Eintragung erfolgt ist, muss die GmbH liquidiert werden.
Das geht ebenfalls nur durch eine Handelsregisteranmeldung (Notar).
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stani0
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Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 01:53    Titel: Schnell handeln Antworten mit Zitat

Ich empfehle Dir, so schnell wie möglich zu handeln. Ist die Firma erst eingetragen, ist eine Liquidation deutlich komplexer als der Rückzug der Gründung. Sie dauert mindestens 1 Jahr und ist mit zusätzlichen Aufwänden und Pflichten verbunden.
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