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wenn jemand ab und zu Tätigkeiten in der IT ausführt (in der Nebentätigkeit) wie hoch dürfen denn die Umsätze sein, damit er unterhalb der Bagatellgrenze bleibt und kein Gewerbe anmelden muss? Oder reicht es für die Pflicht zur Gewerbeanmeldung schon, dass dieses "ab und zu" über einen unbestimmten Zeitraum stattfindet und eben nicht auf einen bestimmten Rahmen von ein paar Monaten begrenzt ist?
Fragende Grüße
die Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood
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