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Verfasst am: 07.01.09, 11:54 Titel: Autounfall mit Sachbeschädigung.
Hallo zusammen,
ich bin neu hier, und habe Interesse an dem unten angegebenen Fall, es kann sein das ähnliche Fälle hier schon erörtert wurden, mit den von mir eingegebenen Suchparametern bin ich jedoch nicht fündig geworden.
Eine Person A ist mit seinem PKW bei schneebedeckter und teilweiser vereister Fahrbahn in das Gartentor des Hauseigentümers Person B rein gerutscht. Das ca. 5 Jahre alte Stahltor und das tragende Mauerwerk wurde dabei so beschädigt das es nicht mehr zu richten ist.
Die Polizei nimmt den Schaden auf und beziffert den Wert des Schadens weit geringer als er tatsächlich ist.
Frage: Was wird allgemein gesehen von den Versichern ersetzt, der Zeitwert (evtl. Schrottpreis), der Neuwert zum Zeitpunkt der Anschaffung, oder ist ein entsprechender Kostenvoranschlag nach heute marktüblichen Preisen ausschlaggebend?
Und um jeglichen Spekulationen vorzugreifen: Ich bin weder A noch B!
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 07.01.09, 12:52 Titel:
Also bei einem beschäditen Fahrzeug wäre die Frage leicht zu beantworten, ich gehe aber hier von einer Erstattung der Kosten gemäß Zeitwert aus. Bestimmt würde aber auch ein Gutachten gefertigt und danach abgerechnet. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Verfasst am: 07.01.09, 17:27 Titel: Re: Autounfall mit Sachbeschädigung.
doncamillo hat folgendes geschrieben::
Frage: Was wird allgemein gesehen von den Versichern ersetzt, der Zeitwert (evtl. Schrottpreis),
Zeitwert ist grundsätzlich Höchstentschädigungsgrenze. Zeitwert ergibt sich aus Neuwert abzüglich eines Abzuges für Alter und Abnutzung.
doncamillo hat folgendes geschrieben::
der Neuwert zum Zeitpunkt der Anschaffung,
nur dann, wenn die Anschaffung gestern gerade war
doncamillo hat folgendes geschrieben::
oder ist ein entsprechender Kostenvoranschlag nach heute marktüblichen Preisen ausschlaggebend?
geschuldet werden die erforderlichen Reparaturkosten (maximal der Zeitwert, siehe oben). Wenn durch die Reparatur eine Wertverbesserung eintritt (Beispiel: das alte Stahltor war schon etwas verrostet, eine Entrostung und ein neuer Anstroch war schon überfällig, im Zuge der Reparatur muss neu gestrichen werden), dann muss sich der Geschädigte einen Abzug "neu-für-alt" gegenrechnen lassen.
Wie hoch der ausfällt, darüber kann man sich im Einzelfall prima streiten. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 07.01.09, 20:14 Titel: Re: Autounfall mit Sachbeschädigung.
Mogli hat folgendes geschrieben::
Wie hoch der ausfällt, darüber kann man sich im Einzelfall prima streiten.
es gibt jedoch nutzungsdauerkataloge mit denen man der sache schon sehr nahe kommt. _________________ Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotzen. Von: Johann Nestroy.
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