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Sandropatra FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.11.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: 07.01.09, 14:35 Titel: Vermieter verschweigt Sozialwohnung |
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Hallo!
Nehmen wir folgenden Fall an.
Ein Paar mietet eine Wohnung. Wie sich jetzt herausstellt ist diese Wohnung als Sozialwohnung angemeldet, was vorher nicht bekannt war.
Auch die Mieter selbst haben keinen Sozialschein, d.h. befinden sich beide über der Grenze von 18.000 Euro Nettoeinkommen.
Der Vermieter bittet nun die Mieter, die Verdienstbescheinigung beim Stadtbauamt vorzulegen, wodurch offengelegt wird das die Einkommensgrenze überschritten wird.
Kann dies vom Vermieter/Stadtbauamt verlangt werden?
Wie ist die Rechtslage?
Entstehen den Mietern Nachteile? |
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ganascia528 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2005 Beiträge: 321
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Verfasst am: 07.01.09, 14:38 Titel: |
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| Ein Bekannter von mir muß an die Stadt Ausgleichszahlungen leisten, da auch er für eine Sozialwohnung zuviel verdient...Ist aber immer noch günstiger als eine "normale" Wohnung. |
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Sandropatra FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.11.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: 07.01.09, 14:40 Titel: |
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| Wie ist die Rechtslage wenn im Mietvertrag und auch nicht mündlich bekannt war das es sich um eine Sozialwohnung handelt? |
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Kobes FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 121
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Verfasst am: 07.01.09, 15:05 Titel: |
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Na ich würde mal sagen dass dann der Vermieter die Fehlbelegabgabe zu zahlen hat. _________________ Alles was ich schreibe ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. |
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Sandropatra FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.11.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: 07.01.09, 15:07 Titel: |
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| Ist der Mieter dann dennoch gezwungen eine Verdienstbescheinigung vorzulegen? |
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Sandropatra FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.11.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: 07.01.09, 15:20 Titel: |
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| Im übrigen ist der Mietpreis den ortsüblichen qm-Preisen angepaßt und es kann auch von dieser Sicht nicht von einer Sozialwohnung mit Sozialmiete gesprochen werden. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 07.01.09, 20:14 Titel: Re: Vermieter verschweigt Sozialwohnung |
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| Sandropatra hat folgendes geschrieben:: | | Der Vermieter bittet nun die Mieter, die Verdienstbescheinigung beim Stadtbauamt vorzulegen | Mit welcher Begründung? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Sandropatra FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.11.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: 08.01.09, 07:52 Titel: |
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Naja, die Begründung beruht darauf, dass das Amt eben wissen möchte wie hoch dieser Verdienst wegen des zulässigen Verdienstes eines Sozialempfängers (bei Paaren 18.000 Euro/Jahr).
D.h. da der Vermieter die Wohnung als Sozialwohnung angegeben hatte (was den Mietern nicht bekannt war), haben nun die Mieter die Nachweispflicht (aus Sicht des Amtes) und müssen das Gehalt offenlegen.
Als Sozialwohnung wurde die Wohnung wohl deshalb vom Vermieter angegeben um evtl eine günstigere Finanzierung bzw steuerliche Vorteile zu erhalten. Eigentlich ist das ja Betrug.
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 08.01.09, 08:15 Titel: |
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| Sandropatra hat folgendes geschrieben:: | | D.h. da der Vermieter die Wohnung als Sozialwohnung angegeben hatte (was den Mietern nicht bekannt war), ( |
Wenn der Mietvertrag keinen Hinweis darauf hat wird der Vermieter das Prob haben. Denn dann kann niemand den Mieter zwingen irgentwo seinen Verdienst auszuweisen. |
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Sandropatra FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.11.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: 08.01.09, 08:36 Titel: |
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| Also kann der Vermieter das nicht verlangen sondern sollte diesen Betrug ohne den Mieter klären?! |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 08.01.09, 08:43 Titel: |
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Betrug ist so ein hartes Wort, das sollte nur gewählt werden wenn man auch Beweise dafür hat. Denn sonst geht der Schuss schnell nach hinten los und man hat ein Gespräch mit dem Staatsanwalt wegen übler Nachrede/Verleumdung und falscher Verdächtigung.
Verlangen kann der VM viel, bekommen tut er nur alles nicht. Wenn der Mieter die Bescheinigung nicht vorlegt wird das Amt automatisch annehmen das der Mieter mehr verdient und wird sich entsprechend an den VM wenden. Allerdings sollte sicher gestellt sein, dass der VM nicht urplötzlich doch beweisen kann, dass der Mieter wusste das es sich um eine Sozialwohnung handelt. |
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