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Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 08.01.09, 19:52 Titel: Heizung Temperaturen im Hausflur
Hallo.
Folgendes wurde mir zugetragen: A. ist Mieter eines Ehemaligen Zweifamilienhauses, welches nunmehr nur als Einfamilienhaus vermietet wird, da die Räume an sich sehr klein gehalten sind. Insgesamt hat das Haus eine Wohnfläche von ca. 120 m² .
Mieter A. hat festgestellt, dass im Hausflur nur noch knappe 4,5 °C Wärme/Kälte herrschen. Der Flur ist nicht heizbar. Frage von Mieter A.: Ist der Vermieter verpflichtet für einigermaßen angemessene Temperaturen zu sorgen? Wie sieht es für MIeter A. eigentlich aus, wenn Vermieter zum Streichender Fenster diese ausgebaut hat und es nun an allen Ecken und Enden zieht und die Raumtemperaturen nur durch Erhöhung der Heiztemperaturen ausgeglichen werden können? Kann A. den Vermieter zum Isolieren verpflichten? Auch wenn das Haus 1929 erbaut wurde? _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Im allgemeinen wird nur von Temperaturen in den Wohnräumen gesprochen, also Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlaf und Kinderzimmer.
Da ein normaler Flur oder Korridor meist auch eine durchschnittlichen Temperatur hat wird diese nicht erwähnt ( Habe ich noch nie gelesen)
Was hier gemeint ist denke ich mal ist ein Treppenhaus welches meines Wissens auch nicht in der Liste der Zimmertemperaturen aufgeführt ist und wohl kein Wärmegrad vorgeschrieben wird.
Das mit den Fensterstreichen und ausbauen verstehe ich nicht ganz.
Sicher man kann die Fensterflügel zwar aushängen, aber wenn diese bei diesem Wetter über Nacht raus sind, dann mal Prost. Da wäre für mich die Wohnung nicht mehr bewohnbar und der vertragliche Zustand wäre nicht mehr geleistet so das ich mit einem Rechtsanwalt eine 100% Mietminderung und vielleicht sogar einen Hotelaufenthalt erwirken würde.
Zum isolieren kann man den Eigentümer wohl nicht verpflichten, höchstens um sein Wohlwollen bitten. Wenn er es macht, kann er meiner Ansicht nach diese Kosten mit 11 % auf die Miete umlegen, da dies eine Modernisierung wäre.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 08.01.09, 20:26 Titel:
Danke für die Antwort. Ich werde sie A. mal zukommen lassen. Hinsichtlich der Fenster. Vermieter ließ alle Fensterflügel im Sommer ausbauen, abschleifen, streichen und dann wieder einsetzen. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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