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Bar mit Filmvorführungen

 
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MichaBln
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 17:36    Titel: Bar mit Filmvorführungen Antworten mit Zitat

Hallo, mal angenommen der fiktive Klaus möchte sich in Berlin beruflich mit zwei Freunden selbständig machen. Geplant ist auf ca. 300qm ein Treffpunkt für Leute, die daran interessiert sind, miteinander in Kontakt zu kommen und gemeinsam einen angenehmen Abend verbringen möchten.

Vorgesehen ist dazu eine Bar und der Ausschank von alkoholischen Getränken. Desweiteren angrenzende Räumlichkeiten mit unterschiedlichem Mobiliar als Rückzugsmöglichkeit der Gäste. In einigen Räumen soll mit einem Beamer bzw. über Flachbildschirme den Gästen zur Unterhaltung Filme vorgeführt werden.

Um Zugang zu der Einrichtung zu erhalten wird ein geringes Eintrittsgeld erhoben. Der Zugang ist nur volljährigen Personen gestattet. Die Einrichtung hat eine deutlich erotische Prägung, sowohl in der Ausgestaltung der Räumlichkeiten wie auch in der Art der vorgeführten Filme. Es handelt sich jedoch um nichts sittenwidriges, um keine Zimmervermietung und auch nicht um Prostitution oder ähnliches.

Ich nehme an, dass dieser Betrieb aufgrund der darin befindlichen Bar unter das Gaststättengesetz fallen würde. Ist das richtig?

Es gibt doch bestimmt auch ein Gesetz was das Aufführen von Filmen regelt. Im Internet finde ich dazu jedoch irgendwie nur österreichische oder schweizer Gesetze. Wie ist das in Deutschland (speziell in Berlin) geregelt?

Welche Gesetze (außer natürlich dem JuSchG) sind in Zusammenhang mit der Planung / Genehmigung dieser Einrichtung ebenfalls zu beachten?

Danke für die Hilfe! Smilie
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 17:39    Titel: Re: Bar mit Filmvorführungen Antworten mit Zitat

MichaBln hat folgendes geschrieben::
Welche Gesetze (außer natürlich dem JuSchG) sind in Zusammenhang mit der Planung / Genehmigung dieser Einrichtung ebenfalls zu beachten?

Zum Beispiel das Urheberrechtsgesetz. Die Filme müssen entsprechen lizenziert sein.

Zum Rest kann ich leider nichts sagen.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Hinnerk14
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

So schön kan man einen Swingerclub beschreiben Auf den Arm nehmen
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( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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