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Übernahmeprämie-Viel Geld fuer einen guten Namen

 
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janus187
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 12:28    Titel: Übernahmeprämie-Viel Geld fuer einen guten Namen Antworten mit Zitat

Hallo,

X möchte eine Pizzaria von Y übernehmen. Y legt eine Summe fest die weit über den Wert der vorhanden Güter/Materialien geht.
Das Gewerbe bringe im Monat 30 - 40 000 Euro Umsatz. Damit sei der überteuerte Abschlag gerechtfertigt. X ist damit einverstanden.
Es ist Quasi eine Provision an den bisherigen Mieter (Y) des Gewerbes zu zahlen, damit dieser den neuen (X) in den Mietvertrag der Gewebreinheit lässt und selbst seinen Mietverrag kündigt.

Meine Frage:
Kann X den Abschlag/die Übernahmeprämie vertraglich festhalten, obwohl der Wert ja eigentlich an Material und Ware nicht vorhanden ist (--> Geldwäsche) sondern durch die positiven Billianzen (das Finanzamt kennt diese jedoch noch nicht) begründet wird?
Was ist steuerlich dabei für Y zu beachten- es ist schließlich ein hoher Gewinn für ihn?
Kann X den Kaufbetrag/die Prämie steuerlich absetzen?
Was geschieht wenn X nun kurz nach Übernahme aus dem Mietvertrag gekündigt werden würde, dann wäre die Prämie die er gezahlt hat um Y "herauszukaufen" doch umsonst gezahlt worden, er hätte keinen Anspruch auf eine solche Prämie vom Vermieter oder dem Nachmieter?
Sollte man für Maschinen und Waren einen seperaten Kaufvertrag abschließen und die Übernahmeprämie dann auch gesondert festhalten?

MfG
Janus
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 27.12.08, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verkauf der Einrichtung ist ein Teil des Vertrages. Der andere Teil ist die Weiterführung des Namens. Man kauft also quasi das Nutzungsrecht für den Namen.
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janus187
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Was bedeutet, dass es ein offizieller Erwerb ist ( nämlich der des Nutzungsrechtes )?

Und der ließe sich somit auch steuerlich absetzen lassen?

MfG
Janus
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Pirate
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Was da ggf. gekauft wird, ist der Geschäfts- oder Firmenwert, abschreibbar über 15 Jahre.
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 19:52    Titel: Re: Übernahmeprämie-Viel Geld fuer einen guten Namen Antworten mit Zitat

janus187 hat folgendes geschrieben::
Was geschieht wenn X nun kurz nach Übernahme aus dem Mietvertrag gekündigt werden würde ...?
X sollte vor dem Kauf mit dem Vermieter vertraglich vereinbaren, dass der Mietvertrag z.B. nicht vor Ablauf von ... ordentlich gekündigt werden kann. Er sollte sich anwaltlich beraten lassen, wie man das am besten "technisch" hinbekommt. Nicht dass er das Unternehmen kauft und der Mietvertrag gekündigt wird, andererseits sollte der Kauf sicher sein, wenn X mit dem Vermieter einen langen Mietvertrag vereinbart.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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janus187
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
@Pirate
genau das wollte ich wissen. Danke.

@i-user
Danke für die Ratschläge.
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