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Anmeldungsdatum: 15.12.2008 Beiträge: 10 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.12.08, 12:28 Titel: Übernahmeprämie-Viel Geld fuer einen guten Namen
Hallo,
X möchte eine Pizzaria von Y übernehmen. Y legt eine Summe fest die weit über den Wert der vorhanden Güter/Materialien geht.
Das Gewerbe bringe im Monat 30 - 40 000 Euro Umsatz. Damit sei der überteuerte Abschlag gerechtfertigt. X ist damit einverstanden.
Es ist Quasi eine Provision an den bisherigen Mieter (Y) des Gewerbes zu zahlen, damit dieser den neuen (X) in den Mietvertrag der Gewebreinheit lässt und selbst seinen Mietverrag kündigt.
Meine Frage:
Kann X den Abschlag/die Übernahmeprämie vertraglich festhalten, obwohl der Wert ja eigentlich an Material und Ware nicht vorhanden ist (--> Geldwäsche) sondern durch die positiven Billianzen (das Finanzamt kennt diese jedoch noch nicht) begründet wird?
Was ist steuerlich dabei für Y zu beachten- es ist schließlich ein hoher Gewinn für ihn?
Kann X den Kaufbetrag/die Prämie steuerlich absetzen?
Was geschieht wenn X nun kurz nach Übernahme aus dem Mietvertrag gekündigt werden würde, dann wäre die Prämie die er gezahlt hat um Y "herauszukaufen" doch umsonst gezahlt worden, er hätte keinen Anspruch auf eine solche Prämie vom Vermieter oder dem Nachmieter?
Sollte man für Maschinen und Waren einen seperaten Kaufvertrag abschließen und die Übernahmeprämie dann auch gesondert festhalten?
Der Verkauf der Einrichtung ist ein Teil des Vertrages. Der andere Teil ist die Weiterführung des Namens. Man kauft also quasi das Nutzungsrecht für den Namen.
Verfasst am: 28.12.08, 19:52 Titel: Re: Übernahmeprämie-Viel Geld fuer einen guten Namen
janus187 hat folgendes geschrieben::
Was geschieht wenn X nun kurz nach Übernahme aus dem Mietvertrag gekündigt werden würde ...?
X sollte vor dem Kauf mit dem Vermieter vertraglich vereinbaren, dass der Mietvertrag z.B. nicht vor Ablauf von ... ordentlich gekündigt werden kann. Er sollte sich anwaltlich beraten lassen, wie man das am besten "technisch" hinbekommt. Nicht dass er das Unternehmen kauft und der Mietvertrag gekündigt wird, andererseits sollte der Kauf sicher sein, wenn X mit dem Vermieter einen langen Mietvertrag vereinbart. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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