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Natürlich ging die Gefahr von dem Grundstück des Mannes aus. Aber hat er die Bombe dort platziert?
Ähnlicher Fall:
Ich werfe ihnen Müll auf ihr Grundstück.
Sie können den Täter nicht ermitteln.
Wer muss für die Entsorgung aufkommen? - Sie !
Und wenn's Sondermüll ist?
Oder Altöl, das inzwischen schon ins Erdreich gesickert ist?
Oder was Radioaktives ? (nunja, wie ich DA rankommen könnte, weiss ich allerdings nicht)
Letztere Fälle können ganz schön teuer werden.
Witz dazu:
An der deutsch-Österreichischen Grenze finden die Österreicher einen Selbstmörder aufgehängt. Sagt der eine Ösi-Grenzer zum anderen: "den hängen wir jetzt 10m weiter auf die deutsche Seite, dann haben wir mit dem Papierkram nix zu tun.
2 Stunden später die deutschen Grenzer: " so'n Mist, da hängt der ja schon wieder auf unserer Seite !"
Anhand der Bombe dürfte sich der "Täter" aber ermitteln lassen!
Wen willst Du bei einer bereits entschärften (d.h. in aller Regel gesprengten) Bombe denn als Täter ermitteln?
Das müßte der Eigentümer des Grundstücks (der als Zustandsstörer ja haftbar zu machen war) selbst erledigen.
Er könnte sich jetzt auf zivilrechtlichem Weg von den USA oder dem United Kingdom (wer sonst noch hat Bomben geworfen?) evtl. sogar noch vom Rechtsnachfolger des untergegangenen Deutschen Reiches (im Falle eines Notabwurfs denkbar) den Schaden ersetzen lassen.
Kosten der Zivilklage(n) bei einem Schaden von 50.000 € kenne ich nicht. Aber lohnen wird es sich in aller Regel nicht.....
Frag mal so manchen Landwirt der über Nacht Besitzer einer Wiese mit (Alt-)Ölsee geworden ist, wie teuer da die Entsorgung wird.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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