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Verfasst am: 08.01.09, 10:07 Titel: Pflichtteil wo geltendmachen?
Hallo,
angenommen, ein zum zweitenmal verheirateter Mann verstirbt.
Aus erster Ehe gibt es drei Kinder, ein Kind der zweiten Ehefrau wurde vom Verstorbenen adoptiert.
Da, wie häufig bei dieser Konstellation, der Kontakt zwischen Vater und Kindern völlig erlosch wollen die Kinder wenigstens ihren Pflichtteil geltendmachen.
Aber wo? Das Nachlassgericht sei nach Auskunft des Gerichtes nicht zuständig.
Müssen sich die Kinder zuerst an die unbeliebte Stiefmutter wenden?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 08.01.09, 10:35 Titel:
Ein Pflichtteilsanspruch ist gegen den oder die Erben geltend zu machen.
Wenn die Kinder des Verstorbenen selbst Miterben aufgrund gesetzlicher Erbfolge sind, steht ihnen kein Pflichtteil, sondern ein Erbteil (Anteil am Nachlass) zu.
Verfasst am: 08.01.09, 11:02 Titel: Re: Pflichtteil wo geltendmachen?
donnerknall hat folgendes geschrieben::
ein Kind der zweiten Ehefrau wurde vom Verstorbenen adoptiert.
Adoptierte Kinder sind meines Wissens in der gesetzlichen Erbfolge den leiblichen Kindern gleichgestellt. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
- WELCHE Ansprüche Pflichtteilsberechtigte haben z.B. auch Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung
- gegen WEN diese Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden müssen
- dass lebzeitige Schenkungen des Verstorbenen eventuell zu sog. Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen können
usw.
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