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Zurückbehaltungsrecht des Anwaltes ?

 
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scottib
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 14:12    Titel: Zurückbehaltungsrecht des Anwaltes ? Antworten mit Zitat

Guten Tag ,
Person A beauftragt einen RA für Schadensersatzleistungen geltend zu machen.
Gericht entscheidet für A und es gibt einen vollstreckbaren Titel.
Dieser wird dem RA vom Gericht übersandt. Dem RA liegt eine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung vor, dieser verweigert aber die Herausgabe des Titels, mit der Begründung, wörtlich : solange er sein Geld nicht hat, gibt er den Titel nicht heraus.
Jetzt meine Frage: Darf er das, hat er ein Zürückhaltungsrecht A gegenüber, da A =Auftraggeber ?
Im voraus besten Dank für Eure Antworten
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, technisch gesehen haben wir hier ein Dreiecksverhältnis, bei dem den Anwalt die Rechtsschutzversicherung des A (theoretisch) überhaupt nicht interessieren müßte. A ist Mandant des Anwalts, er ist dem Anwalt zur Zahlung verpflichtet und hat dann seinerseits aus dem Versicherungsverhältnis einen Erstattungsanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Bis die Rechnung gezahlt ist, hat der RA in der Tat ein Zurückbehaltungsrecht an allen Mandatsunterlagen.

Praktisch löst man das im allgemeinen anders, indem der Anwalt direkt mit der RSV abrechnet und dem Mandanten nur eine Pro-Forma-Liquidation schreibt.

Warum will A überhaupt den Titel vom RA, statt diesen die Zwangsvollstreckung betreiben zu lassen? Irgendwie klingt mir das, als ob wesentliche Hintergrundinfos fehlen: Da ist doch irgendwas im Busch, daß der RA von A sich so querstellt?

Beste Grüße

Metzing
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