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hoffe, dass ich hier richtig bin mit meiner Frage...
Also, folgender Fall. Person A verursacht in der Wohnung von Person K einen Schaden (Vase für 100€ geht zu Bruch). Person A hat keine Haftpflichtversicherung und weigert sich den Schaden zu bezahlen (in Schriftform).
Person K geht zum Anwalt, dieser Schreibt A einen Brief mit der Forderung, andernfalls würde es vor Gericht gehen. Person A wird die Sache zu heiß und bezahlt nun doch den Schaden.
Meine Frage: wer muss die Anwaltsrechnung bezahlen?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.01.09, 21:28 Titel:
Den Anwalt hat immer der zu bezahlen, der ihn beauftragt. Allerdings erwirbt er in Fallgestaltungen wie diesen gegen seinen Gegner einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten, den er gegenüber seinem Gegner geltend machen kann.
Nur damit ich das soweit richtig verstanden habe. Wenn Person K nach dem Schaden direkt zum Anwalt geht, dieser schreibt A mit den Ansprüchen an und A begleicht den Schaden innerhalb der gesetzten Frist, dann muss K den Anwalt selbst bezahlen und hat auch keine Ansprüche wegen der Anwaltsrechnung gegen A.
Erst wenn A sich weigert den Schaden zu bezahlen oder eine angemessene gesetzte Frist verstreichen lässt und daher dann K zum Anwalt geht, dann muss K zwar zunächst seinen Anwalt bezahlen, kann dann jedoch einen Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten gegen A geltend machen.
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