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Verfasst am: 08.01.09, 00:14 Titel: Berechnung der Nutzungsentschädigung?
Hey Ihr,
kann mir jemand mal ganz deutlich erklären, wie man die Nutzungsentschädigung berechnet und wie die verbundenen Rechte/Pflichten damit sind, wenn mein exMann noch im gemeinsamen Haus lebt?
Danke und Grüße
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 08.01.09, 12:45 Titel:
Strammer Max hat folgendes geschrieben::
..... kann mir jemand mal ganz deutlich erklären, wie man die Nutzungsentschädigung berechnet .....
So richtig "ganz deutlich" eigentlich nicht.
Wurde einem Ehegatten die Ehewohnung überlassen, so kann der andere Ehegatte, der Miteigentümer der Ehewohnung ist, von dem nutzungsberechtigten Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung der Wohnung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1361b Abs. 3 BGB).
Die Höhe der Nutzungsentschädigung richtet sich danach, was der Nutzungsberechtigte angesichts seiner wirtschaftlichen Verhältnisse und unter Berücksichtigung seines Wohnungsbedarfs als Miete für die Wohnung aufzuwenden hätte. Höchstgrenze ist die ortsübliche Vergleichsmiete.
Wenn der Nutzungsberechtigte zur Leistung einer Nutzungsentschädigung wirtschaftlich nicht oder nur teilweise in der Lage ist, kann eine Nutzungsentschädigung aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise entfallen. Das käme z.B. in Betracht, wenn von dem in der Wohnung mit einem Kind verbliebenen Ehegatten eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann und dieser Ehegatte von dem anderen Ehegatten keinen oder keinen kostendeckenden Unterhalt erhält. Letztlich kommt es für die Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen auf die Gesamtumstände des einzelnen Falles an.
Wenn Nutzungsentschädigung zu zahlen ist, steht dem anderen Ehegatten ein Anteil daran zu, der seinem Miteigentumsanteil entspricht.
Danke, das leuchtet ja schon etwas ein!?! Wie und wo krieg ich denn die ortsübliche Miete raus? Reicht ein Blick beim ImmoMarkler? Muß derjenige der nicht im gemeinsamen Haus verbleibt denn dazu komplett mit allem ausgezogen sein?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 08.01.09, 16:49 Titel:
Strammer Max hat folgendes geschrieben::
Wie und wo krieg ich denn die ortsübliche Miete raus?Reicht ein Blick beim ImmoMarkler?
In den meisten Städten und Gemeinden gibt es einen Mietspiegel, aus dem sich ergibt, welche Miete üblicherweise gezahlt wird. Diesen Mietspiegel kann man bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) einsehen. Auch viele Immobilienmakler werden bereit sein, Auskunft über die ortsübliche Miete zu erteilen.
Zitat:
Muß derjenige der nicht im gemeinsamen Haus verbleibt denn dazu komplett mit allem ausgezogen sein?
Nein. Wenn der Ehegatte, der Nutzungsentschädigung haben möchte, selbst noch Sachen in der Wohnung zurückgelassen hat, müsste die Höhe der Nutzungsentschädigung entsprechend reduziert werden.
Ah Danke! Das hat mir schon weitergeholfen.
Aber eins wüßt ich gern noch, muß das unbedingt über einen Anwalt/Notar eingefordert werden oder kann ich meinem Ex das auch sagen/per Brief schreiben?
Gruß Strammer Max
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