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unterlassungsanspruch gegen neue firmierung

 
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finja07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.05.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 15:41    Titel: unterlassungsanspruch gegen neue firmierung Antworten mit Zitat

hallo, kann mir vielleicht jemand helfen?Ich möchte gern wissen, ob ich als einziger gewerbebetrieb in der stadt X die möglichkeit habe gegen anderen, der gleiches sortiment vertreibt, vorgzugehen, wenn dieser beabsichtigt, seinen Laden umzunennen, um im neuen Namen den Namen der Stadt, in der ich tätig bin, einzufügen, obwohl er selbst lediglich aus dem Landkreis stammt?Ist das Werben mit dem Namen der Stadt X möglich, obwohl Laden sich selbst nicht in der Stadt befindet?Welche Anspruchsgrundlage wäre ev. einschlägig?Wie ist die Rechtslage?Danke.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist erst mal nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Bonner Unternehmer unter der Bezeichnung "Kölsche Tön" oder ein Düsseldorfer Unternehmer unter der Bezeichnung "Moskau-Inkasso" auftritt.

Ob man im Einzelfall einen UWG-Verstoß begründen kann, müßte man schon genau prüfen.

Anhand von Ziffer 24 des Anhangs zu §3 III UWG würde ich vermuten, die Grenzen liegen hier eher hoch.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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finja07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.05.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal. Problematisch finde ich, dass beide das gleiche Sortiment verkaufen. M.E. könnte eine Irreführung über die geographische Herkunft vorliegen, wenn jemand mit Ortsangabe der Stadt wirbt, obwohl er selbt in Satdt gar nicht ansässig, sondern nur in einer Nachbargemeinde.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Eine solche Irreführung wäre aber wohl nur bei den Produkten relevant ("Düsseldorfer Ömmesse", "Benenberger Würstchen"), nicht schon beim Hersteller.

Wenn das UWG nur dann eine Irreführung für gegeben sieht, wenn der Verbraucher davon ausgehen könnte, er bekomme in der angegebenen Stadt auch Service...

Was sollte denn eine Firma "Hamburger GmbH" eines Heinz Hamburger machen, die seit 1899 so heißt? Dürfte die sich nie außerhalb von Hamburg niederlassen? Auf den Arm nehmen
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