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Verfasst am: 09.01.09, 01:26 Titel: Reiserücktritt; Daten und Kosten?
Hallo zusammen,
Person A hat vor etlichen Monaten einen vierwöchigen Urlaub im europäischen Ausland gebucht. A hatte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Nun ist A kurz vor der Abreise erkrankt und war auch beim Arzt, der Reiseunfähigkeit bescheinigt. A hat die Reise vier Tage vor Abflug storniert.
Meine Fragen: Bekommt die Versicherung mitgeteilt, was in dem Attest steht (Datenschutz??)? Oder reicht es, wenn der Arzt bescheinigt, dass A nicht reisefähig ist? Eigentlich bekommt doch nur die Krankenkasse mitgeteilt, woran man erkrankt ist, oder? Wie ist das bei einer Reiserücktrittsversicherung? Ist der Arzt da verpflichtet Auskunft zu geben?
Sorry, wenn ich so dumm frage, aber müsste A trotz der Versicherung und dem Attest dann noch mit Kosten an den Reiseveranstalter rechnen? Wenn ja, wie hoch, in etwa (wie viel % vom Reisepreis)? Gibt es da Unterschiede je Versicherungsunternehmen oder ist das einheitlich (gesetzlich) geregelt?
Vielen Dank für alle Antworten, ich bin da echt vollkommen ahnungslos, aber es interessiert mich sehr.
"Bekommt die Versicherung mitgeteilt, was in dem Attest steht (Datenschutz??)?
Oder reicht es, wenn der Arzt bescheinigt, dass A nicht reisefähig ist? Wie ist das bei einer Reiserücktrittsversicherung? Ist der Arzt da verpflichtet Auskunft zu geben?"
> Die Versicherung ist schon am konkreten Leiden interessiert. Nur so kann sie feststellen, ob tatsächlich ein Versicherungsfall vorliegt. Mit der sogenannten Schadensmeldung muss in der Regel auf eine Erklärung zur Befreiung des Arztes von seiner Schweigepflicht eingereicht werden.
"Sorry, wenn ich so dumm frage, aber müsste A trotz der Versicherung und dem Attest dann noch mit Kosten an den Reiseveranstalter rechnen? Wenn ja, wie hoch, in etwa (wie viel % vom Reisepreis)? Gibt es da Unterschiede je Versicherungsunternehmen oder ist das einheitlich (gesetzlich) geregelt?"
> Generell zahlt der Reisende zunächst die Anzahlung und die anteilige Restzahlung abzgl. der bei Stornierung eingesparten Kosten an den Reiseveranstalter. Diese Gesamtsumme (gemeinhin als Stonokosten bezeichnet) werden dann, plus etwaiger Gebühren der Buchungsstelle, der Versicherung bekannt gegeben. Je nach geschlossenem Vertrag werden 100% oder nur 80% erstattet.
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