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Verfasst am: 09.01.09, 08:58 Titel: Mahnung wegen Kabel-TV Entgelte
Frau A zieht zum 01.11.2007 aus einer Mietwohnung in ein eigenes Haus, dies teilt sie ihrem Kabel-TV-Anbieter am 22.10.2007 per e-mail mit, weil sie unter der kostenpflichtigen Hotline nicht identifiziert werden konnte, obwohl sie ihre Kundennummer nannte, unter welcher das Unternehmen auch vom Konto abbuchte. Hierauf kam die Antwort "Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten" Am 16.11.2007 teilt Frau A dem selben Unternehmen mit, das sich ihre Bankverbindung zum 01.01.2008 ändert, auch hierauf die Antwort wie oben, mit dem Zusatz, das es aufgrund hoher Nachfrage zu Wartezeiten kommen kann. Es erfolgte keinerlei Reaktion vom Kabel-TV-Anbieter, weder gab es eine Abmeldebestätigung für die Mietwohnung, noch eine Anmeldebestätigung zum Anschluss des Eigenheims an das Kabel-TV-Netz. Frau A ist jederzeit bereit gewesen die anfallenden Entgelte zu zahlen, sie hat lediglich auf eine ordnungsgemäße Vertragsunterlage/Rechnung gewartet, aber es ist bis heute nichts dergleichen eingegangen. Nun, im Januar 2009 bekommt Frau A von einem Inkassobüro ein Mahnschreiben zugesandt, in dem rückständige Forderungen aus der Kabel-TV-Nutzung der seit dem 01.11.2007 nicht mehr gemieteten Wohnung geltend gemacht werden. Was tun?
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 09.01.09, 12:08 Titel:
Welche Kündigungsfrist war denn vereinbart?
Zitat:
Es erfolgte keinerlei Reaktion vom Kabel-TV-Anbieter, weder gab es eine Abmeldebestätigung für die Mietwohnung, noch eine Anmeldebestätigung zum Anschluss des Eigenheims an das Kabel-TV-Netz.
Warum hat A nicht beim Anbieter nachgefragt?
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Es wurde keine Kündigung ausgesprochen, sondern ein Umzug von der Mietwohnung in das eigene Haus mitgeteilt. Wieso soll Frau A sich selber noch mal beim Anbieter melden, wenn dieser doch mitgeteilt hat, das man die e-mails erhalten hat, und darüber hinaus, nachdem Frau A nach etlichen Anrufen endlich einmal durch die kostenpflichtige Warteschleife gekommen war, von dem Unternehmen weder über Kundennummer noch über Name/Geburtsdatum identifizerbar war? Genau deswegen hat Frau A dem Anbieter doch die e-mails geschrieben.
Nach Einschaltung eines Rechtanwaltes hat die Kabel-Tv-Firma nun mitgeteilt, das die Forderung unberechtigt erhoben wurde. Man habe die Forderung beim Inkassounternehmen stornieren lassen und man bedauere die Unannehmlichkeiten. Die "Unannehmlichkeit" sind ca 50 Euro Anwaltskosten, müssten die nicht auch das Kabel-Tv-Unternehmen zahlen?
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