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Hat der Eigentümer ein Recht ? Gemeinschaftsterrasse ?
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Wohni
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Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wohni hat folgendes geschrieben::
Oder willst du uns mit dieser Frage einfach nur veralbern?


Danke, Zafilutsche,

für den Link zu dem anderen Thema!

Das ist ja Comedy pur! Echt klasse.

Jetzt ahne ich auch, wieso lügi hier Fotos einstellen konnte, die den Blick auf diese Terrasse von innen (Wohnzimmerfenster) erlaubten.
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Luigi08
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

ne das ist Ernst nichts Comedy. Mein Balkon ist ja Sondereigetum. Da darf keiner drauf.
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axelmax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 14:04    Titel: Balkon Sondereigentum? Antworten mit Zitat

Hallo.

Zitat:
(3) Jeder Wohnungseigentümer kann einen Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen.


Ich halte diese Regelung zwar für Schachsinn, aber wenn das so da steht, hat bei Luigi88 jeder Eigentümer das Recht, bei anderen Eigentümer auf deren Sondereigentum eine Party zu feiern.

Oder seh ich das falsch?

Gruß
axelmax

edit: Schreibfehler verbessert.


Zuletzt bearbeitet von axelmax am 13.01.09, 14:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Luigi08
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

die Terrasse ist kein Sondereigentum geschweige den gibt es ein Sondernutzungsrecht. Gewohnheitsrecht gibt es dabei sowieso nicht laut Gesetz
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axelmax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 14:53    Titel: Balkon Sondereigentum? Antworten mit Zitat

Hallo, Luigi.

Nach dem von Dir als Zitat eingestellten Absatz eines Paragrafen darf jeder Wohnungseigentümer der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile, d.h. des Balkons, verlangen. Das ist doch richtig?

Ergo wird die nächste Party bei Dir auf dem Balkon stattfinden, oder?

Gruß
axelmax
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Luigi08
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

nein weil ich mehr Rechte habe ! Ich bin Beirat !
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axelmax
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Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Luigi08 hat folgendes geschrieben::
nein weil ich mehr Rechte habe ! Ich bin Beirat !


Tolle Begründung!! Lachen

Allerdings kann ich in § 29 WEG nichts davon finden....

Wenn Du also eine andere Begründung liefern könntest.....

Gruß
axelmax
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Luigi08
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

mein Verwalter sagte auch. Es gibt definitiv keinen Eintrag beim Grundbuchamt (er hat die Akte vorliegen). Alles andere wie Gewohnheitsrecht zählt nicht. Somit heißt es räumen. Es wird jetzt ein Plan gemacht wer wann die Terrasse nutzen will
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Wohni
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Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Luigi08 hat folgendes geschrieben::
nein weil ich mehr Rechte habe ! Ich bin Beirat !


Der Beirat ist ein Organ von verblüffend einfacher
Rechtsstruktur, das sozial gesehen sehr unter-
schiedliche Gestalt annehmen kann.

Es kann sich gegenüber dem Verwalter und
den Wohnungseigentümern wie ein Kugel-
fisch zu einer unumgehbaren Größe aufblasen.

Es kann sich, wenn es um Geld oder
Haftung geht, aber auch klein machen, bis es
Ameisen- oder Amöbengröße angenommen hat

(Das war ein Zitat "Der Verwaltungsbeirat" (Humor oder Wahrheit?)
Prof. Dr. Peter Derleder, PiG, Band 61, S. 163 (164)
Quelle: RA. Fritsch - 5. Bonner Fachseminar)
http://www.verwalter-kompetenz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=482&Itemid=46
___________________

Beiratsmitglieder glauben häufig, dass sie mehr Rechte als andere Eigentümer haben.
Dies ist aber gar nicht zutreffend.
Vielmehr hat der Beirat (edit: als Gremium!) Pflichten und Aufgaben wahrzunehmen, die ihm durch Wahl aufgetragen worden sind.

Das einzige zusätzliche Recht, das ich sehe, wird andererseits auch schon wieder eine Pflicht:
Nämlich das Recht des Beiratsvorsitzenden, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn der bestellte Verwalter dies pflichtwidrig nicht tut.

Manche Beiratsmitglieder - oft vor allem die Vorsitzenden - scheinen sich manchmal für Über-Eigentümer zu halten.
Dies entbehrt allerdings jeglicher Grundlage.
Auch lügi kennt sich in seinen Pflichten und Aufgaben, die mit dem Amt zusammenhängen, wohl nicht so gut aus.

MfG
Wohni
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Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Luigi kennt sich in gar nichts aus!
So was soll im Beirat sein? Um Gottes Willen.
_________________
Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Luigi kennt sich in gar nichts aus!
So was soll im Beirat sein? Um Gottes Willen.


der hat aber schon nen Kellerschacht gestrichen.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Luigi08
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

was muß man da kennen. Der Eigentümer hat wieder alles auf der Terrasse stehen.
Ich habe es ihm als Beirat nochmals untersagt.
Es ist eine Gemeinschaftsterasse ohne Sondernutzungsrecht. Er meinte ich soll meinen Anwalt einschalten und gegen ihn vorgehen. Wenn der gleich weg ist, werde ich die Terrasse räumen und die Dinge vor das Haus stellen. So geht das ja nicht
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Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe mal davon aus, das du dir hier einen kleinen Scherz erlaubst und uns an der Nase herum führst.(was ich schon länger vermute)
Ich spiele aber noch mit.Sehr glücklich

Du hast als Beirat niemandem etwas zu untersagen, du darfst die Verwaltung informieren mehr auch nicht.
Und von den Gartenmöbeln würde ich die Finger lassen, das kann teuer werden.

Dino71065
_________________
Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Luigi08 hat folgendes geschrieben::
So geht das ja nicht
Stimmt. So geht`s wirklich nicht! Sehr glücklich
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Luigi08
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

So ich habe jetzt ein schönes Rechtsanwalt Schreiben aufgesetzt (sieht fast wie echt aus). Jedenfalls bekommt es gleich der Nachbar. Zusäzlich bekommt er ein Schreiben von meiner Person, mal sehen das zieht bestimmt.

Die Möbel darf ich laut Verwalter wegräumen. Er meint alles was auf der Gemeinschaftsterrasse jetzt noch steht geht in das Gemeinschaftseigentum über
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