Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.01.09, 23:12 Titel: Garage auf Pachtland und jetzt ist es vorbei ?
Person A ist gestorben, hatte jahrelang eine Garage (in DDR Zeiten gebaut) auf Pachtland einer Wohnbaugesellschaft. Die sind ganz heiß auf die Garage, weil Sie diese natürlich vermieten können. Person B (Erbe) teilt der Wohnbaugesellschaft die neuen Kontodaten mit, doch diese schreibt in einem Brief, dass die Garage jetzt in Ihr Eigentum übergegangen sei und man diese zum damiligen Pachtzins mieten könne. (Mietvertrag anbei) Im Punkt "Kündigung" steht im Vertrag, dass die Wohnbaugesellschaft auf gut deutsch "jederzeit kündigen kann".
Ich war ganz schockiert, dass die Wohnbaugesellschaft nicht mal mehr Schadensersatz für die Garage zahlen muss, wenn man Sie sozusagen "hergibt"
Wer hat so einen Quark eigentlich entschieden?
Ist das in diesem Fall wirklich so?
Die Garage steht zwischen zwei anderen Garagen.
Kann man als letzte Konsequenz diese so weit wie möglich zerstören oder ist das auch nicht mal erlaubt?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.