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Verfasst am: 09.01.09, 12:40 Titel: Vermutung von nachträglicher Manipulation am Gartenzaun
Nachbar S hat drei Schäferhunde. Einer davon zieht Hund M (kleiner Hund) aus dem benachbarten Garten unten durch den Maschendrahtzaun und tötet ihn durch Genickbruch. Zeugin war anwesend. Vor Gericht wird nun behauptet, dass der Maschendrahtzaun unten schon immer mit einem Spanndraht gesichert war (stimmt definitiv nicht!) Sachverständiger wird nun hinzugezogen. Mit Spanndraht wäre der Vorfall aber nicht mögich gewesen. Wie kann Beistzerin von Hund M sich gegen die nachträgliche Manipulation versuchen zu wehren? Eigenen Sachverständigen hinzuziehen, um zu prüfen, dass nachträglich Zaun manipuliet wurde (vielleicht anhand von Altersanzeichen des Zauns im Gegensatz zu den Spanndrähten und Befestigungsscharnieren, o.ä.?)
Wie ist die Rechtslage?
Vor Gericht wird nun behauptet, dass der Maschendrahtzaun unten schon immer mit einem Spanndraht gesichert war (stimmt definitiv nicht!) Sachverständiger wird nun hinzugezogen.
Womit wird begründet, dass das von Bedeutung sei?
Oder geht es um einen Strafrechtsprozess, also um Fahrlässigkeit oder Unfall?
Ich setze dabei voraus - denn das entnehme ich dem Thread - dass der kleine Hund nicht selbständig auf das Grundstück gelangte, auf dem sich die drei Schäferhunde befanden. _________________ Grüße,
Abrazo
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 13.01.09, 16:47 Titel:
Ich denke, dass es hier um einen Strafrechtsprozeß geht: Mord. Sicherlich hat der Schäferhund die Arglosigkeit des kleinen Hundes ausgenutzt. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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