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recht.de :: Thema anzeigen - Leistungen SGBII für ausl. Ehegatten - nach Family Reunion
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Leistungen SGBII für ausl. Ehegatten - nach Family Reunion

 
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youcantryit
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:14    Titel: Leistungen SGBII für ausl. Ehegatten - nach Family Reunion Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall.

Ein junges Ehepaar beide aus Afrika. Die Ehefrau ist in Afrika geboren hat aber von Geburt die dt. Staatsbürgerschaft. Der Ehemann lebt in Afrika. Sie sind seid 3 Jahren verheiratet (Heirat in Afrika). In 2008 hat das Paar ein Kind bekommen (in D geboren, dt. Staatsbürger). Ende 2008 bekommt der Ehemann das Family Reunion Visa und reist nach D. Die Ehefrau und das Kind beziehen Leistungen nach SGB II.

So viel zur grundlegenden Situation.

Nun meine Frage:

Ab wann hat der Ehemann Anspruch auf Leistungen nach SGB II?

Die Leistungen wurden schon beantragt, aber mit dem Hinweis "Leistungsbezug erst nach 3 Monaten möglich" abgelehnt.


Ich kenne allerdings eine andere Regelung:

Gebürtiger Deutscher - afrikanische Ehefrau kommt in 2007. Anspruch vom Tag der Beantragung.


Zuletzt bearbeitet von youcantryit am 09.01.09, 17:42, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist keine Frage des Ausländerrechts (auch wenn ein Ausländer betroffen ist) sondern des Sozialrechts, ich rege eine Verschiebung an.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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youcantryit
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, wusste ich nicht!

Danke für deinen "Support"...
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 14:14    Titel: Re: Leistungen SGBII für ausl. Ehegatten - nach Family Reuni Antworten mit Zitat

youcantryit hat folgendes geschrieben::
Ab wann hat der Ehemann Anspruch auf Leistungen nach SGB II?
Die Leistungen wurden schon beantragt, aber mit dem Hinweis "Leistungsbezug erst nach 3 Monaten möglich" abgelehnt.

Ab sofort. Die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II greift hier nämlich nicht; der Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers steht unter dem Schutz von Art. 6 GG.
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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