Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Jugendamt contra Arge
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Jugendamt contra Arge

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
peku
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 84
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 22:07    Titel: Jugendamt contra Arge Antworten mit Zitat

Der (konstruierte Fall)

Getrennt lebender Ehemann mit Kind 8 Jahre bei der Mutter.Noch keine Scheidung erfolgt aber beantragt.Ehefrau bezieht ALG II;Ehemann arbeitet.
Jugendamt fordert Ehemann auf Unterhalt in Höhe der UVG Vorschussleistungen direkt an die Mutter zu bezahlen was Ehemann seit nun 15 MOnaten auch macht.
Ehemann errechnet dann anhand der Düsseldorfer Tabelle das er mehr geld an sein Kind zahlen kann als das JugAmt ausrechnet und bezahlt den Regelsatz.Weitere Zahlungen sind von der Einkommenshöhe nicht möglich.Eine Tutulierung gibt es nicht.
Die Arge fordert den Ehemann nun auf sein Einkommen offenzulegen und möchte nicht mehr das der Unterhalt an die Ehefrau sonderln als Überleitung an die Arge bezahlt wird.

Fragen:
Muss bei der Berechnung der ARGHE zur Leistungsfähigkeit des Ehemannes auch die Düsseldorfer Tabelle als Masstab genommen werden?
Darf die Arge auffordern nicht mehr an die Mutter sonder als Überleitung an die Arge zu bezahlen?
Ist es Pflicht den Unterhalt titulieren zu lassen?;Darf die ARGE dies verlangen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden AIM-Name
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 00:25    Titel: Re: Jugendamt contra Arge Antworten mit Zitat

Der Unterhaltsanspruch geht nicht auf die ARGE über, soweit er durch laufende Zahlung erfüllt wird. Also kann der Vater auch weiterhin direkt zahlen (was für das Kind den Vorteil hat, daß es dann nicht an die Restriktionen des SGB II gebunden ist, z.B. in Bezug auf Ortsanwesenheit, wenn Unterhalt und Kindergeld zusammen ausreichen - auch für KdU).

Sollte noch ein Restbetrag als SGB-II-Leistung offenbleiben, hat der Leistungsträger aber schon das Recht der Einkommensüberprüfung um festzustellen, ob der Vater auch genügend zahlt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
peku
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 84
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 18:13    Titel: Nachfrage: Antworten mit Zitat

Muss bei der Berechnung der ARGHE zur Leistungsfähigkeit des Ehemannes auch die Düsseldorfer Tabelle als Masstab genommen werden? (oder darf die ARGE andere Masstäbe bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens anlegen Stichworte: Überstunden,Fahrtkosten als Abzug vom Netto)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden AIM-Name
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

JA die Arge hat die gleiche zivilrechtliche Berechnung durchzuführen wie jeder andere auch, das einzige ist noch eine zusätzliche Vergleichsberechnung nach SGB II. letztere wirkt sich aber wenn überhaupt nur günstig für den Pflichtigen aus.
_________________
ausgezeichnet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.