Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
galle12 Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.04.2008 Beiträge: 13
|
Verfasst am: 09.01.09, 13:30 Titel: Fahren ohne Versicherungsschutz?? |
|
|
Guten Tag!
Folgender Fall:
A fährt in dem hapftpflichtversicherten PKW von B. Die Versicherung schränkt allerdings die Fahrer ausschließlich auf den B ein. Ist jetzt wenn A den PKW fährt der Tatbest. des Fahrens ohne Versicherungsschutz erfg+üllt oder ist lediglich mit einer "Strafe" der Versicherung zu rechnen?
viele Grüße
galle |
|
Nach oben |
|
|
Obermotzbruder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
|
Verfasst am: 09.01.09, 14:13 Titel: |
|
|
ich drösele den Fall mal auf.
A. fährt in den PKW von B.
B. ist haftpflichtversichert.
Diese ist auf B. als Fahrer beschränkt.
Saß am Steuer von B, C. oder stand der PKW von B?
Wenn ja. wo liegt das Problem? Wenn nein, dann kommt Versicherung für Schaden auf, nimmt aber B. in Regreß. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
|
Nach oben |
|
|
Lackschleifer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 248 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 09.01.09, 16:20 Titel: |
|
|
A fährt in dem hapftpflichtversicherten PKW von B.
Da dürfte das Prob stecken...? |
|
Nach oben |
|
|
galle12 Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.04.2008 Beiträge: 13
|
Verfasst am: 09.01.09, 17:41 Titel: |
|
|
das problem ist dass die versicherung nur auf B beschränkt ist und A eig von der versicherung her den pkw gar nicht fahren dürfte. die frage ist nur gibt das für B ärger mit der versicherung oder erfüllen beide (GHalter und Fahrer) den TB Fahren ohne versicherungsshutz. |
|
Nach oben |
|
|
Obermotzbruder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
|
Verfasst am: 09.01.09, 18:21 Titel: |
|
|
Lackschleifer hat folgendes geschrieben:: | A fährt in dem hapftpflichtversicherten PKW von B.
Da dürfte das Prob stecken...? |
Hoppladi, hab ich übersehen. Ansonsten dürfte hier einen Obliegenheitspflichtverletzung vorliegen. Im Leistungsfalle nimmt die Versicherung B. in Regreß und verlangt zudem eine eine Konventionalstrafe in Form einer oder mehrerer Jahresprämien. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
|
Nach oben |
|
|
Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 09.01.09, 18:30 Titel: Re: Fahren ohne Versicherungsschutz?? |
|
|
galle12 hat folgendes geschrieben:: | Ist jetzt wenn A den PKW fährt der Tatbest. des Fahrens ohne Versicherungsschutz erfg+üllt | Nein.
galle12 hat folgendes geschrieben:: | oder ist lediglich mit einer "Strafe" der Versicherung zu rechnen? | Ja.
Verschiebibert ins Versicherungsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
|
Lackschleifer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 248 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 09.01.09, 18:48 Titel: Re: Fahren ohne Versicherungsschutz?? |
|
|
[quote="Biber"] galle12 hat folgendes geschrieben:: | Ist jetzt wenn A den PKW fährt der Tatbest. des Fahrens ohne Versicherungsschutz erfg+üllt | Nein.
galle12 hat folgendes geschrieben:: | oder ist lediglich mit einer "Strafe" der Versicherung zu rechnen? | Ja.
[quote]
@Biber...Quellen dazu...? |
|
Nach oben |
|
|
Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 09.01.09, 18:51 Titel: Re: Fahren ohne Versicherungsschutz?? |
|
|
Lackschleifer hat folgendes geschrieben:: | @Biber...Quellen dazu...? | Die Versicherungsbedingungen der Kfz-Haftpflicht meiner verehrten Gattin. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
|
Lackschleifer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 248 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 09.01.09, 18:55 Titel: |
|
|
Die Versicherungsbedingungen der Kfz-Haftpflicht meiner verehrten Gattin.
Grmpfff........danke für präzise Antwort.... |
|
Nach oben |
|
|
talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 09.01.09, 20:52 Titel: |
|
|
Der Versicherungschutz in der KFZ-Haftpflicht gilt grundsätzlich für den Halter, den (berechtigten) Fahrer, den Eigentümer...und noch ein paar anderen.
Sofern B also die "Erlaubnis" hat, mit dem Fahrzeug zu fahren, hat er auch Versicherungschutz.
Es gibt aber evtl. für den Versicherungsnehmer eine Vertragstrafe.
Manche nehmen den doppelten Jahresbeitrag in der Haftpflicht und kürzen die Entschädigung in der Kasko um 10%...Nur ein Beispiel von diversen Verschiedenen wie sie in fast allen KFZ-Bedingungen aller Gattinnen stehen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
|
Nach oben |
|
|
|