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Darf meine Freundin Kind für Schwester austragen?

 
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mrymen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2007
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 09:45    Titel: Darf meine Freundin Kind für Schwester austragen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

meine Freundin möchte Ihrer Schwester einen Herzenswunsch erfüllen.
Da diese wohl keine Kinder bekommen kann (hatte schon desöfteren Abgänge),
möchte meine Freundin ein Kind für Sie austragen.
Als Erzeuger soll ich herhalten! (Nicht der Mann Ihrer Schwester!).
Ich hätte nichts dagegen.

Wie sieht es reichtlich aus?
Darf man das in Deutschland?

Danke
mrymen
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Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie mit Ihrer Freundin ein Kind zeugen, hat deren Schwester nichts damit zu tun.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie sieht es reichtlich aus?


Ganz einfach:

Mutter des Kindes ist die Frau, die es geboren hat, ohne wenn und aber.

Siehe dazu § 1591 BGB

Vater des Kindes ist der Mann der mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Siehe dazu § 1592 BGB.

Die Unterschiebung des Kindes wäre strafbar, ebenso die Veranlassung einer unzutreffenden Beurkundung der Geburt.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::


Die Unterschiebung des Kindes wäre strafbar, ebenso die Veranlassung einer unzutreffenden Beurkundung der Geburt.

Grüße
Ronny Winken


aber nicht im ausland Winken

http://www.vaeternotruf.de/leihmutter.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Leihmutter
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Hollis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 73
Wohnort: Raum Mannheim/Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 05:33    Titel: Re: Darf meine Freundin Kind für Schwester austragen? Antworten mit Zitat

mrymen hat folgendes geschrieben::

Wie sieht es reichtlich aus?
Darf man das in Deutschland?

Danke
mrymen



Hallo,

dies ist in Deutschland verboten - Leihmutterschaft - so wie in vielen Ländern der Welt!

die biologische Mutter ist diejenige die das Kind gebährt!


gruß

Hollis
_________________
Es gibt in diesem Netz Gute und Böse. Wer die Bösen sind,
entscheiden die Guten. (Michael Ottenbruch)
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 23:50    Titel: Re: Darf meine Freundin Kind für Schwester austragen? Antworten mit Zitat

mrymen hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

meine Freundin möchte Ihrer Schwester einen Herzenswunsch erfüllen.
Da diese wohl keine Kinder bekommen kann (hatte schon desöfteren Abgänge),
möchte meine Freundin ein Kind für Sie austragen.
Als Erzeuger soll ich herhalten! (Nicht der Mann Ihrer Schwester!).
Ich hätte nichts dagegen.

Wie sieht es reichtlich aus?
Darf man das in Deutschland?

Danke
mrymen

Wenn man das darf, dann nennt sich das "Kind zur Adoption freigeben". Das Jugendamt nimmt die Adoptiveltern sehr genau in Augenschein.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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