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meine Freundin möchte Ihrer Schwester einen Herzenswunsch erfüllen.
Da diese wohl keine Kinder bekommen kann (hatte schon desöfteren Abgänge),
möchte meine Freundin ein Kind für Sie austragen.
Als Erzeuger soll ich herhalten! (Nicht der Mann Ihrer Schwester!).
Ich hätte nichts dagegen.
Wie sieht es reichtlich aus?
Darf man das in Deutschland?
Mutter des Kindes ist die Frau, die es geboren hat, ohne wenn und aber.
Siehe dazu § 1591 BGB
Vater des Kindes ist der Mann der mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Siehe dazu § 1592 BGB.
Die Unterschiebung des Kindes wäre strafbar, ebenso die Veranlassung einer unzutreffenden Beurkundung der Geburt.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
meine Freundin möchte Ihrer Schwester einen Herzenswunsch erfüllen.
Da diese wohl keine Kinder bekommen kann (hatte schon desöfteren Abgänge),
möchte meine Freundin ein Kind für Sie austragen.
Als Erzeuger soll ich herhalten! (Nicht der Mann Ihrer Schwester!).
Ich hätte nichts dagegen.
Wie sieht es reichtlich aus?
Darf man das in Deutschland?
Danke
mrymen
Wenn man das darf, dann nennt sich das "Kind zur Adoption freigeben". Das Jugendamt nimmt die Adoptiveltern sehr genau in Augenschein. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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