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Urheberrecht einer Idee wo heruasfinden / nachlesen?

 
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frollein
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:32    Titel: Urheberrecht einer Idee wo heruasfinden / nachlesen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe neulich auf einer Internetseite einer Künstlerin eine interessante Idee für eines meiner Arbeitsprojekte im Gestaltungsbereich gesehen, die ich gerne verwirklichen würde. Nur hat die Künstlerin einen Vermerk auf ihrer Seite, dass diese besondere Idee (eine spezielle künstlerische digitale Bearbeitung und Gestaltung eines Bildes) urheberrechtlich geschützt sei. Wo kann ich dieses erfragen, nachlesen, nachvollziehen? Wie weit reicht dieses Recht einer IDEE? Bei welcher Institution kann ich mehr darüber erfahren bzw. werden diese Rechte angemeldet und für wie lange? Gibt es einen nützlichen Link?

Danke im Voraus!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Idee kann niemals geschützt sein.

Die konkrete Umsetzung einer Idee kann als Patent, als Gebrauchsmuster, (deren konkrete wörtliche Beschreibung) durch Urheberrecht geschützt sein etc.

Die Idee "Blockieren von Reifen beim Bremsen durch Computerassistent verhindern" ist nicht schützbar. Die konkrete Beschreibung des ABS-Systems schon.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:41    Titel: Re: Urheberrecht einer Idee wo heruasfinden / nachlesen? Antworten mit Zitat

frollein hat folgendes geschrieben::
dass diese besondere Idee (eine spezielle künstlerische digitale Bearbeitung und Gestaltung eines Bildes) urheberrechtlich geschützt sei.

Reine Ideen sind nicht schützbar.


frollein hat folgendes geschrieben::
Bei welcher Institution kann ich mehr darüber erfahren bzw. werden diese Rechte angemeldet und für wie lange?

Urheberrechte werden nicht angemeldet, da das Urheberrecht automatisch greift. Lichtbilder und Lichtbildwerke sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, bei Texten, Grafiken etc. pp. kommt es darauf an, ob die notwendige Schöpfungshöhe erreicht wird. Wird sie erreicht, sind auch diese Werke automatisch urheberrechtlich geschützt. Der Schutz endet i. d. R. 70Jahre nach Tod des Urhebers.

edit: da war ich wohl mal wieder etwas langsam Mit den Augen rollen
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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frollein
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die konkrete Umsetzung einer Idee kann als Patent, als Gebrauchsmuster, (deren konkrete wörtliche Beschreibung) durch Urheberrecht geschützt sein etc.


Also müßte ich einerseits beim Patentamt anfragen und andererseits wie und wo erfrage ich Gebrauchsmusterschutz? Kosten diese Anfragen etwas? Wie lange dauert es?

Danke!
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Recherche nach Patenten oder Gebrauchsmustern dürfte hier überflüssig sein, da die Gestaltung und bearbeitung eines Bildes nicht durch technische Schutzrechte geschützt wird.

Die Künstlerin hat ja auch geschrieben, dass urheberrechtlicher Schutz bestünde. Allerdings ist urheberrechtlich nicht das bloße Prinzip der Bearbeitung einer Grafik (bestimmte Farbveränderungen, Weichzeichner o.ä.) geschützt, sondern nur das konkrete Produkt. Den Stil von z.B. Picasso kann jeder imitieren, ein bestimmtes Bild von ihm darf hingegen nicht einfach abgemalt und dann verkauft werden.
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