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Verschlossene Haustüre und Schuhe im Gang

 
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Dustin29402
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 18:55    Titel: Verschlossene Haustüre und Schuhe im Gang Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

da es heute zum wiederholten mal zur Diskussion stand und es wie so oft mehrere Meinungen gibt, wollte ich mich jetzt mal richtig informieren und Experten nach der Rechtslage befragen.

Grundlage:

Bei einem Mehrfamilienhaus mit 5-6 Parteien auf 3 Stöcken hat jede Wohnung eine separate Wohnungstür und einen gemeinsamen Treppenaufgang mit einer Haustüre. Auf jedem Stock wohnen 2 Parteien.

1. Darf die Haustüre Nachts abgeschlossen sein, dh. von innen so verriegelt das diese
nur mit einem Schlüssel auf geht? (wg.Fluchtweg bei Bränden o.ä.?)
2. Liegt es in der Entscheidung des VM ob Schuhe der einzelnen Parteien
(max. 2-3Paar) vor der Wohnungstüre stehen dürfen oder nicht ?(Am Rand,
ordentlich, nicht im direkten Fluchtweg)

Vielen Dank im Voraus in der Hoffnung auf klärende Antworten und ein baldiges Ende dieser Diskussionen. Geschockt
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Ulrich
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1. Das ist nach wie vor nicht eindeutig. Es gilt wohl immer noch, was Haus & Grund Niedersachsen dazu verlautet hat:

http://www.haus-und-grund-nds.de/2005/haustuere.htm

zu 2. Das Treppenhaus dient zum Erreichen oder Verlassen der Wohnung, Privatsachen des Mieter haben m.E. dort nichts zu suchen, schon gar nicht möglicherweise stinkende und fußpilzbehaftete Quanten. Auch wenn ich nicht behaupten möchte, dass man sich durchs Vorbeigehen daran diese Pilze einfangen kann, ist das doch manch einem vielleicht eklig; insbesondere wenn der Flurnachbar diese Dinge möglicherweise wegräumen muss, um die Treppenhausreinigung durchzuführen.
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Oktavia
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

[quote=Aus Haus und Grund"]Mietvertragliche Gebote, die Haustüre nachts abzuschließen[/quote]

Die Frage ist wer die Haftung übernimmt wenn aus einem Abgeschlossenen Fluchtweg im Brandfall niemand herauskommt. Ich persönlich würde mich weigern die Tür zu verschliessen und nach einer technischen Lösung suchen.
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Carli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der Einbau eines Panikschlosses wäre die einfachste Lösung.

Und die Schuhe im Treppenhaus würde ich als VM verbieten. Bei einem Rettungseinsatz im z.B. verqualmten Treppenhaus kann jeder Gegenstand zur Stolperfalle werden.
_________________
Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
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poisonpit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 128
Wohnort: Barischa Woid

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Ich persönlich würde mich weigern die Tür zu verschliessen und nach einer technischen Lösung suchen.


Dann verschließt sie ein anderer Mieter und hält es einem ggf. vor.
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Oktavia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dann verschließt sie ein anderer Mieter und hält es einem ggf. vor.


Ich hatte so einen Fall mal, allerdings in einem öffentlichen Gebäude. Als meine Kollegin und ich um 1.00 Uhr nachts Feierabend machten waren wir eingeschlossen. Vorher hatte ich immer wieder darauf hingewiesen die Fluchtwege dürften nicht abgeschlossen werden. Wir wurden um 2.00 Uhr von der Feuerwehr endlich befreit und der Verantwortliche durfte 300 Mark aus seínem Etat locker machen...

Ist die Tür in einem Wohnhaus nachts abgeschlossen und jemand evt. (aus welchen Gründen auch immer) keinen Schlüssel dann ist er eingesperrt. Dann heist es auch nachts um 3 die Nachbarn rausklingeln...
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