Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - von der Heirat zur Einbürgerung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

von der Heirat zur Einbürgerung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
paddi79
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 19:09    Titel: von der Heirat zur Einbürgerung Antworten mit Zitat

Hallo,

ist lt. Rechtslage folgendes erlaubt?
Beispiel:
Person A (nicht-deutsch) hat Person B(deutsch) geheiratet.
A hat aber noch nicht den Reisepass auf den neuen Namen ändern lassen.
Könnte A trotzdem zur Ausländerbehörde einen Antrag auf Einbürgerung stellen?

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Handelt es sich bei dieser Person "A" um dieselbe Person A, die bereits eine Vorstrafe wegen Raubes hat?
Natürlich kann der A einen Einbürgerungsantrag stellen, wenn er Muße und eine gut gefüllte Geldbörse hat, denn die Ablehnung eines Einbürgerungsantrags löst Gebühren aus.


Grundsätzlich ist eine Änderung des Familiennamens im laufenden Einbürgerungsverfahren möglich, erschwert und verzögert ggf. jedoch den Fortgang des Verfahrens. Warum also nicht warten, bis die Namensänderung vermerkt worden ist?

Gruß
zW
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
paddi79
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

zur Wieden hat folgendes geschrieben::
Handelt es sich bei dieser Person "A" um dieselbe Person A, die bereits eine Vorstrafe wegen Raubes hat?

Nein.

Die Kosten für eine Einbürgerung, ca. 255€, sind bekannt.
Die Frage kommt eher daher ob man die Kosten von einem Konsulat(mind.300€) für Änderungen im Pass vermeiden kann.
In dem die Möglichkeit besteht, direkt den Weg zur Behörde zu gehen.
Ist dies denn generell möglich?

Allein die Bearbeitungszeit durch Konsulate kann bis zu ca. 3-4 Monate dauern.
Hier stellt sich auch die Frage welche Probleme für Person A, während des o.g. Bearbeitungszeitraum auftauchen könnten, wenn zwar eine Heiratsurkunde vorliegt jedoch dies im Pass nicht ersichtlich ist!?

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hier stellt sich auch die Frage welche Probleme für Person A, während des o.g. Bearbeitungszeitraum auftauchen könnten, wenn zwar eine Heiratsurkunde vorliegt jedoch dies im Pass nicht ersichtlich ist!?


Hallo,

ob es Probleme geben wird, weil der Pass einen unzutreffenden Namen wiedergibt, hängt auch vom heimatlichen Passrecht ab.

Nach deutschem Passrecht würde ein solcher Pass ungültig und müßte erneuert werden.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
paddi79
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Besteht denn die Möglichkeit, direkt den Weg zur Behörde zu gehen?

@Ronny: Was genau ist mit deutschem Pasrecht gemeint?Könntest du hierzu Beispiele nennen?

Danke
Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Frage kommt eher daher ob man die Kosten von einem Konsulat(mind.300€) für Änderungen im Pass vermeiden kann.
In dem die Möglichkeit besteht, direkt den Weg zur Behörde zu gehen.
Ist dies denn generell möglich?

Wie auch Ronny bereits ausgeführt hat, ist ein gültiger Paß (also auch mit aktuell geltenden Daten, demzufolge hier der aktuell gültige Familienname) der Einbürgerungsbehörde vorzulegen. Kein gültiger Paß - keine Einbürgerung!



Zitat:
Allein die Bearbeitungszeit durch Konsulate kann bis zu ca. 3-4 Monate dauern.
Hier stellt sich auch die Frage welche Probleme für Person A, während des o.g. Bearbeitungszeitraum auftauchen könnten, wenn zwar eine Heiratsurkunde vorliegt jedoch dies im Pass nicht ersichtlich ist!?

Es empfiehlt sich, unverzüglich nach der Eheschließung beim zuständigen Konsulat die Änderung des Passes zu beantragen, um Probleme im Voraus zu vermeiden. In der Regel verbleibt der bisher gültige Paß dem Paßinhaber bis zur Aushändigung des neuen Passes.
Empfehlenswert ist zudem, der ABH die Veranlassung der Beantragung eines neuen Passes nachzuweisen, um dadurch die Mitwirkungspflicht bei der Paßbeschaffung zu dokumentieren. Dadurch vermeidet der Ausländer bereits im Vorfeld, dass die ABH ihn mit Nachdruck zur Paßbeschaffung auffordert.


Zitat:
Die Kosten für eine Einbürgerung, ca. 255€, sind bekannt.

Die Kosten für die Ablehung eines Antrags betragen 191 Euro (können je nach Bundesland jedoch auch abweichen).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
paddi79
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

mmmh...relativ "verzwickt" Geschockt und nur erschwinglich für personen, wie zur weiden schrieb "gut gefüllte Geldbörse haben"

dann müsste mann wie folgt vorgehen:

-nach der heirat zum konsulat. hier passänderung anfordern und einen nachweis zur beantragung mitnehmen. wobei hier dieser wahrscheinlich extra nochmal ins deutshe übersetzt und staatlich anerkannt sein muss. da sonst diese die abh nicht akzeptiert.

-dann zur abh den nachweis vorlegen das eine änderung angefordert wurde.
wobei sich hier die frage stelltob damit trotzdem ein antrag auf einbürgerung eingeleitet werden kann? (ggf. kosten der ablehnung tragen mit 190€)

-3 bis 4 monate warten bis pass fertig.

jedoch wie können während der o.g. zeit gewisse themen erledigt werden wie:
-Lohnsteuerkarte ändern,
-Füherschein ändern,
- Fahrzeugpapiere,
-laufende Verträge usw.

-pass erhalten(kosten ab 300€)
-wg zur abh. hier ggf. bzw. abhängig von o.g. frage den antrag erneut beantragen.

-antrag bei abh(kosten ca.255€)

Fazit: 600€ für eine einbürgerung, respekt.
Frage: wäre der o.g. ablauf korrekt? Bitte korrigieren falls etwas falsch o. vergessen, danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
@Ronny: Was genau ist mit deutschem Pasrecht gemeint?Könntest du hierzu Beispiele nennen?


Hallo,

wenn n Deutschland jemand durch Eheschließung einen anderen Familiennamen erwirbt, wird sein Pass nach den Bestimmungen des Passgesetzes ungültig, siehe hierzu den § 11 Nr. 2 PaßG:

http://bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/__11.html

Falls das Heimatrecht des Ausländers eine ähnliche Bestimmung enthält, wäre bereits jetzt ein Problem vorhanden, denn das AufenthG sieht ebenfalls vor dass ein gültiger Pass vorhanden sein muß.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
antrag bei abh(kosten ca.255€)

Fazit: 600€ für eine einbürgerung, respekt
Bitte korrigieren falls etwas falsch


Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro.
Alle anderen Kosten resultieren aus anderen Vorgängen. Welche Konsequenzen aus der Eheschließung resultieren - u.a. die Änderung des Passes - ist vorhersehbar und hat mit der Einbürgerung nichts zu tun.

Mal quer gefragt: Warum will Person A erst jetzt, nach der Eheschließung mit einem deutschen Staatsbürger, die Einbürgerung beantragen?
Wenn Person A schon eine längere Aufenthaltszeit in DE hatte, wäre eine EB bereits vor der Eheschließung evtl. möglich gewesen. Dann hätte A sich u.U. die Kosten für die Passänderung sparen können.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.