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Krankheitsbedingte Entschuldigung nur vom Schwimm-Unterricht

 
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 22:36    Titel: Krankheitsbedingte Entschuldigung nur vom Schwimm-Unterricht Antworten mit Zitat

Hallo,

an einer fiktiven Grundschule in Baden-Württemberg findet der Schwimmunterricht immer montags früh vor den anderen Unterrichtsstunden statt. Jetzt in der kalten Jahreszeit kommt es öfters vor, dass Eltern meinen, dass ihr gerade erkältetes Kind zwar nicht an dem Schwimmunterricht mit anschließendem 10minütigem Fußmarsch von der Schwimmhalle zur Schule teilnehmen kann, wohl aber am normalen Unterricht in der Schule. Die Sportlehrer verlangen aber, dass diese "teilweise entschuldigten" Kinder während des Schwimmunterrichts in der Schwimmhalle sitzen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass dieses Verlangen der Lehrer ohne rechtliche Grundlage ist, weil die Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg selbst für solche Fälle, in denen Schüler für eine längere Zeit im voraus selektiv vom Sportunterricht befreit werden, keine Pflicht zur Teilnahme an Ersatzunterricht vorsieht? Wenn es da nicht Pflicht ist, sollte es doch für eine unvorhersehbare, kurz dauernde Erkältung erst recht nicht Pflicht sein, oder?

Schöne Grüße
Kurt
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, der Sportlehrer hat - nach juristischer Logik - Recht. Der Schüler ist ja nicht am Schulbesuch gehindert, weil er ja zu Deutsch, Mathe etc. gehen soll und kann. Eine "Befreiung vom Sportunterricht" befreit nicht von der Anwesenheitspflicht; lediglich von der Teilnahme am Unterricht.

Die verlinkte Rechtsordnung definiert als "Befreiung" etwas, das 1. "rechtzeitig" beantragt wird und 2. bei gesundheitlichen Gründen vom Arzt (nicht von Eltern) zu bezeugen ist.

Wenn Mama nun morgens der Meinung ist, dass der Kleine mit dieser Schniefnase nicht schwimmen soll, dann ist das kein Antrag auf Befreiung, erfolgt nicht "rechtzeitig" und ist nicht ärztlich.

Bei uns (weiterführende Schule, keine Grundschule) müssen die "Sportbefreiten" zum Teil schriftliche Arbeiten anfertigen (Spielregeln erläutern, Bewegungsabläufe beschreiben ..) - und bei den entsprechenden Kollegen sitzt dann kaum noch Schüler auf der "Krankenbank", weil Sport dann doch als das geringere Übel angesehen wird.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Questor
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BeitragVerfasst am: 12.01.09, 06:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne da auch nur die Anwesenheitspflicht. Auch wenn die Mädchen "einmal im Monat" nicht am Sport / Schwimmen teilnehmen konnten, war es das selbe. Dabeisitzen oder was schreiben. Wobei meist das Dabeisitzen favorisiert wurde, da sie dann wirklich nur "einmal im Monat" fehlten. Es konnte dann ja jeder sehen, wie oft sie "dabei saßen". Teufel-Smilie
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Naja, der Sportlehrer hat - nach juristischer Logik - Recht. Der Schüler ist ja nicht am Schulbesuch gehindert, weil er ja zu Deutsch, Mathe etc. gehen soll und kann.
Mir scheint eher, die Juristen haben das der Ermessensentscheidung des Schulleiters überlassen. Denn sonst würde doch in der Schulbesuchsverordnung irgendwas darüber drinstehen. Oder gibt es sonst eine andere zutreffende Rechtsnorm?

Zitat:
Eine "Befreiung vom Sportunterricht" befreit nicht von der Anwesenheitspflicht; lediglich von der Teilnahme am Unterricht.
Hm. Das steht da aber nicht. Und normalerweise ist das dann nicht versehentlich nicht erwähnt, sondern absichtlich.

Zitat:
Die verlinkte Rechtsordnung definiert als "Befreiung" etwas, das 1. "rechtzeitig" beantragt wird und 2. bei gesundheitlichen Gründen vom Arzt (nicht von Eltern) zu bezeugen ist.
Schon klar.

Zitat:
Bei uns (weiterführende Schule, keine Grundschule) müssen die "Sportbefreiten" zum Teil schriftliche Arbeiten anfertigen (Spielregeln erläutern, Bewegungsabläufe beschreiben ..) - und bei den entsprechenden Kollegen sitzt dann kaum noch Schüler auf der "Krankenbank", weil Sport dann doch als das geringere Übel angesehen wird.

Ja. Aber in der Grundschule ist eine solche generelle Regelung ein Generalverdacht gegen alle Eltern. Ich sage ja auch nicht, alle Lehrer seien faule Säcke.

Schöne Grüße
Kurt
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 13:03    Titel: Re: Krankheitsbedingte Entschuldigung nur vom Schwimm-Unterr Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
... findet der Schwimmunterricht immer montags früh vor den anderen Unterrichtsstunden statt. ...

Ist denn gewährleistet, dass der entsprechende Lehrer rechtzeitig zu Schwimmunterrichtsbeginn von der Anmeldung des jeweils betroffenen Kindes Kenntnis hat?
_________________
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zweck der Befreiung ist zu verhindern, dass das Kind durch das Laufen in der Kälte krank wird. Somit ist die Anwesenheit in der Schwimmhalle nicht krankheitsbedingt "verboten" (wäre zB bei einer Chlorallergie, falls es sowas gibt, der Fall).

Die Teilnahme soll sicherstellen, dass das Kind die theoretischen Grundlagen mit lernt, dh wie schwimmt man (Atemübungen, Armhaltung und so weiter).
_________________
mfg
Klaus
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Questor hat folgendes geschrieben::
Auch wenn die Mädchen "einmal im Monat" nicht am Sport / Schwimmen teilnehmen konnten, war es das selbe. Dabeisitzen oder was schreiben. Wobei meist das Dabeisitzen favorisiert wurde, da sie dann wirklich nur "einmal im Monat" fehlten. Es konnte dann ja jeder sehen, wie oft sie "dabei saßen".
Ah ja. Vielleicht sollte man das an Wikipedia melden. Die schreiben, der Pranger sei 1848 aus der Mode gekommen.

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Ist denn gewährleistet, dass der entsprechende Lehrer rechtzeitig zu Schwimmunterrichtsbeginn von der Anmeldung des jeweils betroffenen Kindes Kenntnis hat?
Falls hier "Abmeldung" bzw. "Krankmeldung" gemeint war: Das ist möglich, indem einem Nachbarkind eine schriftliche Entschuldigung mitgegeben wird.

OKlaus hat folgendes geschrieben::
Zweck der Befreiung ist zu verhindern, dass das Kind durch das Laufen in der Kälte krank wird.
Es geht nicht um eine "Befreiung vom Sportunterricht" nach § 3 der Schulbesuchs-Verordnung Baden-Württemberg, sondern um eine "Verhinderung der Teilnahme am Schulbesuch aus zwingendem Grund, z.B. Krankheit" nach § 2 dieser Verordnung. Ich hatte lediglich darauf hingewiesen, dass die Schulbesuchsverordnung selbst für solche regelmäßige Nichtteilnahmen nach § 3 keine körperliche Anwesenheit während der Sportstunden verlangt.

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Somit ist die Anwesenheit in der Schwimmhalle nicht krankheitsbedingt "verboten" (wäre zB bei einer Chlorallergie, falls es sowas gibt, der Fall).
Nun ja. Letztlich geht es darum, ob die Lehrer die Einschätzung der Eltern, was der Gesundheit ihres Kinders zuträglich ist und was nicht, akzeptieren oder nicht.

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Die Teilnahme soll sicherstellen, dass das Kind die theoretischen Grundlagen mit lernt, dh wie schwimmt man (Atemübungen, Armhaltung und so weiter.
Nein, überhaupt nicht. Der Anwesenheitszwang soll lediglich Gefälligkeits-Entschuldigungen weniger attraktiv machen.

Schöne Grüße
Kurt
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Questor hat folgendes geschrieben::
Auch wenn die Mädchen "einmal im Monat" nicht am Sport / Schwimmen teilnehmen konnten, war es das selbe. Dabeisitzen oder was schreiben. Wobei meist das Dabeisitzen favorisiert wurde, da sie dann wirklich nur "einmal im Monat" fehlten. Es konnte dann ja jeder sehen, wie oft sie "dabei saßen".
Ah ja. Vielleicht sollte man das an Wikipedia melden. Die schreiben, der Pranger sei 1848 aus der Mode gekommen.


Es ist doch ein selbstgewählter Pranger - es geht doch darum, den anderen zu zeigen, wie "erwachsen" die Mädels auf der Bank schon sind: Von Bestrafung kann da keine Rede sein... Außerdem besteht ja die Alternative einer schriftlichen Arbeit.

Gruß,

kat.
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