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Sicherlich ist ein unbefristetet Arbeitsvertrag kein Garant für eine lebenslange Stelle dennoch hier einige Fragen.
Dem Arbeitnehmer wird seit gut einem Jahr vom Arbeitgeber druck gemacht um ein Projekt durchzuziehen. Der Arbeitnehmer hat im Betrieb bei allen Mitarbeitern ein sehr hohes Ansehen, ebenfalls sind seine Aufgabengebiete klar begrenzt und tragen maßgeblich zur aufrecherhaltung des Betriebsablaufs bei. Dem Arbeitgeber sind drei Fachbereiche unterstellt.
Dieser Arbeitnehmer kann das durchzuführende Projekt nicht für gut heissen daher stellt er sich gegen die Geschäftsleitung. Die Folgen; zwei Mitarbeiter welche sich ebenfalls offen gegen das Projekt gestellt haben werden umgehend entlassen. Diese hatten einen Zeitvertrag. Allerdings wird dadurch die Abneigung des Mitarbeiters gegen das Projekt nicht geringer.
Die Geschäftsleitung versucht ihm aufgrund des Fachwissens diverse Aufstiegsmöglichkeiten zu bieten welche er ablehnt da sich dadurch seine Stellung im Privatleben verschlechtern würde.
Dann schlägt das Imperium zurück, er wird beobachtet. Kompetenzen werden entzogen. Ebenso werden Dinge die jahrelang gedultet wurden plötzlich abgemahnt. Dieser Mitarbeiter hat nun innerhalb von sagen wir sechs monaten 3 Abmahnungen bekommen wegen verschiedener Verstösse.
Plötzlich kam eine Umstruckturierung des Betriebes: Der Mitarbeier ist seit neun Jahren beschäftig und hat eine Exfrau sowie ein Kind er erhielt die Kündigung obwohl eine andere Filiale des Betriebes geschlossen wurde. Andere Mitarbeiter welche weder diese Beschäftigungsdauer haben noch dieses soziale Feedback werden aber weiter beschäfiigt.
Der Mitarbeiter fühlt sich von der Geschäftsleitung gemobbt und ausgebootet. Soziale Gesichtspunkte wurden hier aus seiner Sicht klar ausser Sicht gelassen für ihn geht es hier nur darum einen unbequemen Quertreiber aus dem Weg zu schaffen.
Natürlich ist dieser nun beim anwalt und hat gegen die Kündigung Wiiderspruch eingelegt. Wie seht ihr die Chancen auf Abfindung bzw. Weiterbeschäftigung.
Dem Arbeitnehmer wird seit gut einem Jahr vom Arbeitgeber druck gemacht um ein Projekt durchzuziehen.
-> das halte ich für rechtlich unproblematisch
Dieser Arbeitnehmer kann das durchzuführende Projekt nicht für gut heissen daher stellt er sich gegen die Geschäftsleitung. Die Folgen; zwei Mitarbeiter welche sich ebenfalls offen gegen das Projekt gestellt haben werden umgehend entlassen. Diese hatten einen Zeitvertrag. Allerdings wird dadurch die Abneigung des Mitarbeiters gegen das Projekt nicht geringer.
-> Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, nur solche Projekte zu bearbeiten, die er "gut heissen" kann, was auch immer das in diesem Fall bedeuten mag. Wenn ein Arbeitnehmer also aufgrund einer abweichenden persönlichen Meinung ein Projekt verzögert oder nicht bearbeitet, liegt es nahe, an eine Arbeitsverweigerung zu denken, die möglicherweise Anlaß zu einer Kündigung durch den AG sein kann.
Die Geschäftsleitung versucht ihm aufgrund des Fachwissens diverse Aufstiegsmöglichkeiten zu bieten welche er ablehnt da sich dadurch seine Stellung im Privatleben verschlechtern würde.
-> Andere Arbeitnehmer würden sich über Aufstiegsmöglichkeiten freuen
Dann schlägt das Imperium zurück, er wird beobachtet. Kompetenzen werden entzogen. Ebenso werden Dinge die jahrelang gedultet wurden plötzlich abgemahnt. Dieser Mitarbeiter hat nun innerhalb von sagen wir sechs monaten 3 Abmahnungen bekommen wegen verschiedener Verstösse.
-> die können berechtigt sein oder auch nicht.
Plötzlich kam eine Umstruckturierung des Betriebes: Der Mitarbeier ist seit neun Jahren beschäftig und hat eine Exfrau sowie ein Kind er erhielt die Kündigung obwohl eine andere Filiale des Betriebes geschlossen wurde. Andere Mitarbeiter welche weder diese Beschäftigungsdauer haben noch dieses soziale Feedback werden aber weiter beschäfiigt.
-> gegen die Kündigung kann innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Klage erhoben werden, sofern das KschG Anwendung findet.
Der Mitarbeiter fühlt sich von der Geschäftsleitung gemobbt und ausgebootet. Soziale Gesichtspunkte wurden hier aus seiner Sicht klar ausser Sicht gelassen für ihn geht es hier nur darum einen unbequemen Quertreiber aus dem Weg zu schaffen.
-> einen MItarbeiter, der die ihm zugewiesene Tätigkeit aus persönlichen Gründen boykottiert, würde ich u.U. auch nicht weiter beschäftigen wollen.
Natürlich ist dieser nun beim anwalt und hat gegen die Kündigung Wiiderspruch eingelegt. Wie seht ihr die Chancen auf Abfindung bzw. Weiterbeschäftigung.
-> Man kann keinen Widerspruch gegen eine Kündigung einlegen, sondern muß dagegen Klage erheben. Das wird dein Anwalt aber sicher wissen. _________________ Arbeitnehmer, die vier Stunden nach Beendigung eines Lehrgangstages in der Hotelbar vom Hocker fallen, haben keine Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall.
(SG Hildesheim - S 11 U 172/96)
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