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wohnungsgröße falsch!

 
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Ronny85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 15:02    Titel: wohnungsgröße falsch! Antworten mit Zitat

hi

habe da ein kleines problem!
also meine mietswohnung ist 62.5 qm groß (laut mietvertrag)
habe heute mal den zollstock rausgesucht und die wohnung ausgemessen!
ich komme auf 57 qm! werde es nächste woche noch mal mit einem elektonischen messgerät ausmessen!

jetzt wollte ich fragen kann ich da überhaupt irgenwas gegen machen weil die 5,5 qm ja keine 10% der angegebenenwohnungsgröße sind!
das wären im monat immerhin 45 euro die ich meinem vermieter schenke!
stimmt das, dass man erst ab 10% abweichung was machen kann?

bin für jede hilfe dankbar!

Gruß Ronny
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der BGH hat entschieden das erst bei einen Unterschied von mehr als 10% die Miete gemindert werden kann.
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzung zu Strider:

Urteil des BGH, AZ VIII ZR 295/03 vom 24.03.04
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Ronny85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

dann kann mein vermieter mich ja einfach so über den tisch ziehen und ich kann nichts machen?

wenn ich mir das mal ausrechne das wäre 45 euro im monat! das ganze mal 4 wohnungen im haus sind 180 euro (die wohnungen sind alle gleich geschnitten!)
das sind im jahr 2160 euro die er im jahr zusätzlich bekommt!
da werde ich wohl mal zu ihm hingehen und das klären!

schweinerei!
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
da werde ich wohl mal zu ihm hingehen und das klären!

da gibts nichts zu klären

Zitat:
Der BGH hat entschieden das erst bei einen Unterschied von mehr als 10% die Miete gemindert werden kann


außerdem könnte die eigene Messung ungenau sein Winken

Gruß roni
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Ronny85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

wollen wir mal hoffen das die messungen mit dem zollstock ungenau waren!
mit dem elektronischen messgerät werden sie genau sein und vielleicht komme ich ja auf die 10%!
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 16:07    Titel: Re: wohnungsgröße falsch! Antworten mit Zitat

Ronny85 hat folgendes geschrieben::
das wären im monat immerhin 45 euro die ich meinem vermieter schenke!
Stimmt. Wenn man einen Mietvertrag hat, in dem die Miete pro Quadratmeter berechnet wird. Das dürfte aber eher selten der Fall sein.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

DumDiDumDiDum...*träller*

 
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Volker Kles
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie eventuelle Schrägenabzüge berücksichtigt (Höhe < 1m = 0 qm, H 1-2 m = 1/2 qm)?
Wieviel haben Sie für den Balkon bzw. die überdachte Terrasse angesetzt?
Türdurchgänge und Heizungsnischen werden nicht mitgerechnet.
Sie messen Fertigmaße, der Vermieter ggf. (zulässig) Rohbau ./. 3 %.
_________________
Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

@Volker Kles

genau das meinte ich mit ungenauer Messung

Gruß roni
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Ronny85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

haben keine schrägen in der wohnung und auch keinen balkon!
werde montag nochmal mit nem messgerät alles ausmessen mal sehen was da raus kommt!

danke erstmal für eure hilfe!
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SLash
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 01:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny85 hat folgendes geschrieben::
haben keine schrägen in der wohnung und auch keinen balkon!
werde montag nochmal mit nem messgerät alles ausmessen mal sehen was da raus kommt!

danke erstmal für eure hilfe!

Wenn du den Beitrag von Biber gelesen hast, brauchst du nicht nachmessen.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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Ronny85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wird denn die Miete sonst berechnet wenn nicht nach qm?
habe ja von sowas überhaupt keine ahnung!
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Wohnungen. Die Miete wird nicht 'berechnet', sondern einfach ausgehandelt und man bezahlt sie für diese Wohnung und nicht für eine Fläche.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.


Zuletzt bearbeitet von Karsten am 11.01.09, 12:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wie schon von Biber geschrieben, in den Mietvertrag schauen was da drin steht Ausrufezeichen

Gruß roni
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