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Ich frage mich in wie weit das so stimmt. Würde das wirklich bedeuten dass in so einem Fall eine schwangere Frau keine Vorsorgeuntersuchung bekommen würde (hm, eine Geburt ist ja auch kein Notfall!) und Kinder bekommen weder U Vorsorge noch Impfungen oder Versorgung bei chronischen Krankheiten?
Das ist dann der Einstieg in die 3 Klassenmedizin.
Vorsorgeuntersuchungen und Zahnprophylaxe sind keine Ausnahmetatbestände. Diese Untersuchungen bleiben bei Leistungsruhen auch den Angehörigen verwehrt.
Wenn es wirklich "zehntausende Kinder" in Deutschland betrifft, so sind die Wünsche der Ministerin wohl nicht erfüllt worden.
Ulla Schmidt hat folgendes geschrieben::
Ich wünsche mir, dass diese Untersuchungen möglichst von allen Familien wahrgenommen werden, damit alle Kinder eine Chance auf eine bestmögliche Gesundheit von Anfang an haben. Dieses Ziel steht auch im Zentrum der Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit.
Grüße aus Bielefeld
rz _________________ Als Dädalos sein Labyrinth erbaute, ahnte er nicht, daß er das Modell für die Sozialgesetzgebung schuf. (Wolfram Weidner)
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