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Verfasst am: 28.11.08, 21:14 Titel: Versicherung löst betriebliche Altersversorgung auf.
Folgendes Fallbeispiel.
Arbeitnehmer A hat eine betriebliche Altersversorgung über 100 € mtl. Nun verlässt er sein Unternehmen für eine begrenzte Zeit zur Weiterbildung. Nachdem er in dieser Zeit kein Arbeitsentgelt erhält, informiert der Arbeitgeber die Versicherung, bittet um Beitragsfreistellung und/oder Übergabe der Versicherung an den Arbeitnehmer.
In folge erhält der Versicherungsnehmer einen Verrechnungsscheck über ein Drittel eijnes Monatsbeitrages und die Information, die Versicherung sei aufgelöst worden. Und das nach etwa 2 Jahren Laufzeit. A hat natürlich einen dicken Hals, so teuer hatte er sich seine Frotbildung nicht vorgestellt. Was würdet ihr ihm emfehlen zu machen? _________________ Kind regards
Hallo Mike R.,
grundsätzlich haftet der Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG.
Inwieweit hier konkret das Gebot der Wertgleichheit gemäß § 1 Abs. 2 Nr.3 BetrAVG verletzt ist, liegt derzeit dem BAG derzeit ein entsprechender Fall zur Entscheidung vor.
Die Vorinstanz hatte den Arbeitgeber zur Nachzahlung des vereinbarten Arbeitslohnes etc. (Folgen!) verurteilt. Begründung: Schau mal hier:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Sozialrecht/zillmerung.htm
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