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Recht auf Kamin? Holzlagerung erlaubt wo ich will?

 
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Desecrator
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.11.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 11:16    Titel: Recht auf Kamin? Holzlagerung erlaubt wo ich will? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mein Vermieter hat mir erlaubt, den abgerissenen Kamin auf eigene Kosten selbst wieder aufzumauern und diesen zu nutzen. Er will damit halt nichts zu tun haben. Ich habe mich hier erst mal nicht quer gestellt. Mich würde aber trotzdem interessieren: hätte ich denn einen rechtlichen Anspruch auf einen funktionierenden Kamin, so dass ich einen Holzofen nutzen kann?
Ich möchte das, weil mir Gas zu teuer wird. Außerdem kühlt die Wohnung extrem schnell aus (Haus is 43 Jahre alte, keinerlei Dämmung außen dran).

Dann noch was: welche Rechte habe ich bezüglich Holzlagerung? Ich KÖNNTE es im Keller lagern (möchte ich nicht, da viel zu viel Feuchtigkeit) oder in der Garage (wäre eine Notlösung die mir auch nicht gefällt). Darf ich denn im Garten das Holz lagern? Im Mietvertrag ist mir schließlich die Gartennutzung eingeräumt. Ich würde es dann nämlich gerne schön hinterm Haus versteckt direkt ans Haus stapeln. Da ist nämlich ein gepflasterter Weg, schön wind- und wettergeschützt.

Danke euch schon mal für eure Hilfe!
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Warum fragst du das nicht den Vermieter?
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Desecrator
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.11.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Na weil der - sinnigerweise - NEIN sagen würde...
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Ulrich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

"Rechte", wie in der Eingangsfrage erhofft, hat der Mieter bezüglich dieser Dinge nicht, wenn sie nicht schon im Mietvertrag verbrieft sind.

Alles andere ist Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter.
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Desecrator
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.11.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info.
Gut, mein Vermieter hat mir ja erlaubt, den Kamin aufzumauern, solange ich mich selbst darum kümmere und die Kosten dafür übernehme. Ok, das ist ja dann auch nicht der Streitpunkt.

Dann gehts mir aber immer noch um das Holz. Da ich ja den Garten mitgemietet habe, darf ich den doch nutzen wie ich will oder? Und wenn ich auf der Pflasterung mein Holz staple, dann mache ich noch nicht einmal was kaputt dabei (z.B. als wenn ichs im Gras stapeln würde). Da kann ich doch dann ohne weiteres mein Holz lagern oder?
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Ulrich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist immer sinnvoll, für so etwas die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Gärtnerische Nutzung ist das ja nun nicht.
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