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Rückabwicklung gegen Pleitegeier

 
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mr_junior
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Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 15:08    Titel: Rückabwicklung gegen Pleitegeier Antworten mit Zitat

Hallo meine Lieben,

folgender fiktiver Fall:

A verkauft an B eine Immobilie und täuscht den B dabei bewusst arglistig.

Das wird nach dem Kauf von B auch festgestellt und er will rückabwickeln.

Zwischenzeitlich war der A mit dem Erlös aber im Casino: Leider war das Glück nicht mit ihm und er hat komplett alles verspielt. Er lebt sogar von Hartz-IV.

Wie sieht die Situation nun für den B aus? Hat er eine Chance jemals wieder an sein Geld zu kommen, wenn der A (nachweislich) keines mehr hat. Was hat B sonst für Möglichkeiten?

Danke schonmal! Smilie
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

B könnte sich um ein vollstreckbares Urteil gegen A bemühen, aus dem er dann mindestens 30 Jahre lang gegen A vollstrecken könnte.

B könnte auch prüfen, ob er ohne Rückabwicklung des Kaufvertrags wirtschaftlich besser fahren würde.
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mr_junior
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
B könnte sich um ein vollstreckbares Urteil gegen A bemühen, aus dem er dann mindestens 30 Jahre lang gegen A vollstrecken könnte.

B könnte auch prüfen, ob er ohne Rückabwicklung des Kaufvertrags wirtschaftlich besser fahren würde.


Der A wurde bereits wegen einer ähnlichen Sache (schwerer Betrug, Urkundenfälschung) zu einer Haftstrafe verurteilt und hat bereits ein Insolvenzverfahren hinter sich.
Man kann auch angesichts der fortgeschrittenen Alters von A ausgehen, dass er wahrscheinlich keine 30 Jahre mehr leben wird geschweige denn als Rentner jemals das Geld aufbringen können wird.

Wirtschaftlich besser wäre es vielleicht schon, aber ein (nicht unerheblicher) Verlust wäre trotzdem stark spürbar.

Muss der A denn dafür ins Gefängnis oder welche Strafen drohen ihm?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

mr_junior hat folgendes geschrieben::
Muss der A denn dafür ins Gefängnis oder welche Strafen drohen ihm?

Bei dem Verhalten des A könnte es sich um Betrug handeln. Wenn nach einer Strafanzeige bei der Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob Anklage erhoben wird, und das Strafgericht über die Art und die Höhe einer Strafe.
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