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Verfasst am: 09.01.09, 15:08 Titel: Rückabwicklung gegen Pleitegeier
Hallo meine Lieben,
folgender fiktiver Fall:
A verkauft an B eine Immobilie und täuscht den B dabei bewusst arglistig.
Das wird nach dem Kauf von B auch festgestellt und er will rückabwickeln.
Zwischenzeitlich war der A mit dem Erlös aber im Casino: Leider war das Glück nicht mit ihm und er hat komplett alles verspielt. Er lebt sogar von Hartz-IV.
Wie sieht die Situation nun für den B aus? Hat er eine Chance jemals wieder an sein Geld zu kommen, wenn der A (nachweislich) keines mehr hat. Was hat B sonst für Möglichkeiten?
B könnte sich um ein vollstreckbares Urteil gegen A bemühen, aus dem er dann mindestens 30 Jahre lang gegen A vollstrecken könnte.
B könnte auch prüfen, ob er ohne Rückabwicklung des Kaufvertrags wirtschaftlich besser fahren würde.
Der A wurde bereits wegen einer ähnlichen Sache (schwerer Betrug, Urkundenfälschung) zu einer Haftstrafe verurteilt und hat bereits ein Insolvenzverfahren hinter sich.
Man kann auch angesichts der fortgeschrittenen Alters von A ausgehen, dass er wahrscheinlich keine 30 Jahre mehr leben wird geschweige denn als Rentner jemals das Geld aufbringen können wird.
Wirtschaftlich besser wäre es vielleicht schon, aber ein (nicht unerheblicher) Verlust wäre trotzdem stark spürbar.
Muss der A denn dafür ins Gefängnis oder welche Strafen drohen ihm?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 10.01.09, 10:13 Titel:
mr_junior hat folgendes geschrieben::
Muss der A denn dafür ins Gefängnis oder welche Strafen drohen ihm?
Bei dem Verhalten des A könnte es sich um Betrug handeln. Wenn nach einer Strafanzeige bei der Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob Anklage erhoben wird, und das Strafgericht über die Art und die Höhe einer Strafe.
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