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Ronny85 Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 10.01.09, 15:02 Titel: wohnungsgröße falsch! |
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hi
habe da ein kleines problem!
also meine mietswohnung ist 62.5 qm groß (laut mietvertrag)
habe heute mal den zollstock rausgesucht und die wohnung ausgemessen!
ich komme auf 57 qm! werde es nächste woche noch mal mit einem elektonischen messgerät ausmessen!
jetzt wollte ich fragen kann ich da überhaupt irgenwas gegen machen weil die 5,5 qm ja keine 10% der angegebenenwohnungsgröße sind!
das wären im monat immerhin 45 euro die ich meinem vermieter schenke!
stimmt das, dass man erst ab 10% abweichung was machen kann?
bin für jede hilfe dankbar!
Gruß Ronny |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 10.01.09, 15:15 Titel: |
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| Der BGH hat entschieden das erst bei einen Unterschied von mehr als 10% die Miete gemindert werden kann. |
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Ulrich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1038 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 10.01.09, 15:28 Titel: |
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Ergänzung zu Strider:
Urteil des BGH, AZ VIII ZR 295/03 vom 24.03.04 |
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Ronny85 Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 10.01.09, 15:36 Titel: |
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dann kann mein vermieter mich ja einfach so über den tisch ziehen und ich kann nichts machen?
wenn ich mir das mal ausrechne das wäre 45 euro im monat! das ganze mal 4 wohnungen im haus sind 180 euro (die wohnungen sind alle gleich geschnitten!)
das sind im jahr 2160 euro die er im jahr zusätzlich bekommt!
da werde ich wohl mal zu ihm hingehen und das klären!
schweinerei! |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 10.01.09, 15:43 Titel: |
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| Zitat: | | da werde ich wohl mal zu ihm hingehen und das klären! |
da gibts nichts zu klären
| Zitat: | | Der BGH hat entschieden das erst bei einen Unterschied von mehr als 10% die Miete gemindert werden kann |
außerdem könnte die eigene Messung ungenau sein
Gruß roni |
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Ronny85 Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 10.01.09, 15:48 Titel: |
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wollen wir mal hoffen das die messungen mit dem zollstock ungenau waren!
mit dem elektronischen messgerät werden sie genau sein und vielleicht komme ich ja auf die 10%! |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 10.01.09, 16:07 Titel: Re: wohnungsgröße falsch! |
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| Ronny85 hat folgendes geschrieben:: | | das wären im monat immerhin 45 euro die ich meinem vermieter schenke! | Stimmt. Wenn man einen Mietvertrag hat, in dem die Miete pro Quadratmeter berechnet wird. Das dürfte aber eher selten der Fall sein. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Volker Kles FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.09.2008 Beiträge: 580
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Verfasst am: 10.01.09, 16:40 Titel: |
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Haben Sie eventuelle Schrägenabzüge berücksichtigt (Höhe < 1m = 0 qm, H 1-2 m = 1/2 qm)?
Wieviel haben Sie für den Balkon bzw. die überdachte Terrasse angesetzt?
Türdurchgänge und Heizungsnischen werden nicht mitgerechnet.
Sie messen Fertigmaße, der Vermieter ggf. (zulässig) Rohbau ./. 3 %. _________________ Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 10.01.09, 16:59 Titel: |
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@Volker Kles
genau das meinte ich mit ungenauer Messung
Gruß roni |
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Ronny85 Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 10.01.09, 18:13 Titel: |
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haben keine schrägen in der wohnung und auch keinen balkon!
werde montag nochmal mit nem messgerät alles ausmessen mal sehen was da raus kommt!
danke erstmal für eure hilfe! |
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SLash FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
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Verfasst am: 11.01.09, 01:39 Titel: |
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| Ronny85 hat folgendes geschrieben:: | haben keine schrägen in der wohnung und auch keinen balkon!
werde montag nochmal mit nem messgerät alles ausmessen mal sehen was da raus kommt!
danke erstmal für eure hilfe! |
Wenn du den Beitrag von Biber gelesen hast, brauchst du nicht nachmessen. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
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Ronny85 Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 11.01.09, 12:15 Titel: |
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Wie wird denn die Miete sonst berechnet wenn nicht nach qm?
habe ja von sowas überhaupt keine ahnung! |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 11.01.09, 12:25 Titel: |
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Nach Wohnungen. Die Miete wird nicht 'berechnet', sondern einfach ausgehandelt und man bezahlt sie für diese Wohnung und nicht für eine Fläche. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Zuletzt bearbeitet von Karsten am 11.01.09, 12:30, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 11.01.09, 12:28 Titel: |
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hallo
wie schon von Biber geschrieben, in den Mietvertrag schauen was da drin steht
Gruß roni |
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