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klappstuhl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.08.2007 Beiträge: 29 Wohnort: nrw
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Verfasst am: 10.01.09, 15:06 Titel: Isolierung |
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Hallo,
zum besseren Verständnis,wir wohnen im Dachgeschoß und haben an den Schrägen entlang Wandschränke(ca 1m hoch),die waren schon da als wir eingezogen sind.
diese Schränke benutzen wir nur für Werkzeug also nicht täglich.
Letztens stand eine diese Schiebetüren offen(die Katze verkrümelt sich oft da drin) und als ich vorbeiging zog es kräftig am Bein.Jetzt weiß ich auch warum ich bei drei Heizungen im Raum auf 5 trotzdem nur 20 Grad bekomme.
ich habe die Hand davorgehalten,es ist ein kalter Luftzug zu spüren.Die komplette Wand ist kalt.
Ich wohne jetzt seit ende 2006 da.
Ist das jetzt ein Mangel den ich hätte bei Einzug erkennen müssen,oder kann ich den noch anbringen? |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 10.01.09, 15:13 Titel: |
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Naja einen Mangel im direkten Sinne ist es ja nicht....oder ist die Wohnung deswegen nicht bewohnbar?
Es ist ärgerlich und man sollte sich überlegen was teurer ist, jahrelang höhere Heizkosten zu haben und trotzdem im kühlen zu sitzen oder ein Umzug und ein gutes Raumklima mit niedrigeren Heizkosten. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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klappstuhl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.08.2007 Beiträge: 29 Wohnort: nrw
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Verfasst am: 10.01.09, 15:21 Titel: |
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Nicht jeder ist gewillt aus einer sonst schönen Wohnung auszuziehen wegen einem Mangel.
Ich gehe davon aus das sowas Vermietersache ist und ich diesen da melden kann.
Noch was anderes,ich habe jetzt aus dem anderen Schrank die Verkleidung rausgerissen,dahinter ist gar nicht isoliert,blanke Mauer??? |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 10.01.09, 16:11 Titel: |
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| klappstuhl hat folgendes geschrieben:: | | Nicht jeder ist gewillt aus einer sonst schönen Wohnung auszuziehen wegen einem Mangel. | Stimmt. Aber, um die Antwort von ktown etwas deutlicher zu formulieren: hier dürfte wohl eher kein Mangel vorliegen.
| klappstuhl hat folgendes geschrieben:: | | Noch was anderes,ich habe jetzt aus dem anderen Schrank die Verkleidung rausgerissen,dahinter ist gar nicht isoliert,blanke Mauer??? | Möglich. Und?  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 10.01.09, 18:15 Titel: |
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Man könnte maximal dem VM einen "Strick" draus drehen, wenn es sich um eine Neuimmobilie handeln würde. Aber selbst dann ginge es nur über den Weg des Bauamtes.
Es ist (noch ) nicht verboten Immobilien mit extrem schlechten Energiewerten zu vermieten. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 10.01.09, 19:00 Titel: |
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| klappstuhl hat folgendes geschrieben:: |
Noch was anderes,ich habe jetzt aus dem anderen Schrank die Verkleidung rausgerissen,dahinter ist gar nicht isoliert,blanke Mauer??? |
Hallo,
in MEINEM Haus (und in viiiiiiiilen anderen) sind die Wände auch nicht gedämmt
Was sagt eigentlich der VM zur herausgerissenen Verkleidung?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 11.01.09, 10:09 Titel: |
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Komisch an der Sache ist,
eine Katze sucht sich immer einen warmen Platz und nich dort, wo es zieht. Ausserdem wo etwas reinzieht muß auch etwas raus. |
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klappstuhl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.08.2007 Beiträge: 29 Wohnort: nrw
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Verfasst am: 12.01.09, 17:58 Titel: |
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der Schrank geht durchs ganze wohnzimmer und auf der anderen seite verlaufen die Heizungsrohre.
Aber ich mein ich könnt wohl im Sommer mindern wenn die Innentemperatur über 30 Grad steigt,oder?
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4552A.htm
Tja das wird meinen Vermieter wohl kaum interessieren ob ein Stück "tapete" fehlt.
Ihn interessiert es ja auch nicht ob unsere Nebenkosten beim Energielieferanten ankommen. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 12.01.09, 23:09 Titel: |
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| klappstuhl hat folgendes geschrieben:: | | Aber ich mein ich könnt wohl im Sommer mindern wenn die Innentemperatur über 30 Grad steigt,oder? | Man könnte vieles. Man könnte bei vielem aber auch heftig Schiffbruch erleiden.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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klappstuhl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.08.2007 Beiträge: 29 Wohnort: nrw
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Verfasst am: 13.01.09, 21:52 Titel: |
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Wieso ich frag doch nur,ich find nicht das es zumutbar für ein Kleinkind ist bei über 30 grad im sommer zu schlafen.
Und wenn schlechte Isolierung halt im Winter kein Minderungrund ist dann ist das ja ok,aber man muß sich auch nicht alles gefallen lassen.
Und erst recht nicht wenn der Vermieter es sowieso nicht für nötig hält auf diverse Schreiben und Anrufe wegen anderer Mängel zu reagieren |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 13.01.09, 21:59 Titel: |
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| Der Zustand ist doch seit der Anmietung bekannt, daher dürfte doch alles klar sein. Dies ist der vertragsgemäße Zustand. Wenn man bedenken wegen dem Kleinkind hat hätte man dies vor der Unterschrift unter dem Mietvertrag klären müssen. Naja immerhin ist der nächste Sommer ja noch lang hin, von daher empfiehlt es sich eine besser gedämmte Wohnung zu suchen. Ist eh von den Nebenkosten her das Beste. |
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klappstuhl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.08.2007 Beiträge: 29 Wohnort: nrw
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Verfasst am: 13.01.09, 22:03 Titel: |
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Wieso war der Zustand vorher bekannt,hätt ich bei Einzug die Verkleidung rausreißen sollen um zu gucken ob isoliert ist?Außerdem bin ich im Oktober eingezogen..
Das Kind war zum Zeitpunkt des Einzuges noch gar nicht auf der Welt. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 13.01.09, 23:08 Titel: |
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Trotzdem bin auch ich der Ansicht, dass die Wohnung dem vertragsgemäßen Zustand entspricht.
Und dann gilt immer noch: gemietet wie gesehen.  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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klappstuhl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.08.2007 Beiträge: 29 Wohnort: nrw
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Verfasst am: 14.01.09, 08:51 Titel: |
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Ok,danke für eure Hilfe.
Eine Frage hätte ich noch.
Unser Vermieter hat Insolvenz angemeldet,und wir haben letztens Bescheid bekommen das ein Herr K. der nun vorläufige Verwalter ist,und wir nun auch eine neue Hausmeisterfirma für die Instandhaltung des Hauses haben.
Wir haben vorher schon die Miete gemindert wegen anderer Mängel,muß ich dem Verwalter jetzt neue Fristen setzten,oder kann ich die Minderung weiterlaufen lassen.
Ein Mitarbeiter war schon da um die Wohnungen zu begutachten,aber da ging es eher um den Wert der Wohnung.
Auf meine Frage was mit den ganzen Mängeln wäre,sagte er nur er kommt noch mal vorbei um sich alles aufzuschreiben,bis heute ist aber nix passiert. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 14.01.09, 09:33 Titel: |
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| Problem des Verwalters, nicht des Mieters. Dieser hat die Mängel nachweislich gemeldet und damit ist quasi sein Part erledigt der notwendig ist um die Minderung von der Miete abzuziehen. Wichtig ist halt das der Mieter nachweisen kann das er die Mängel gemeldet hat. |
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