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mbb FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.12.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 10.01.09, 10:18 Titel: rente bei zweitem einkommen |
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Moin,
wie würdet Ihr folgende Situation einschätzen:
Ein AN geht nach Altersteilzeit mit 62j als langjährig Versicherter in Rente.
Gleichzeitig betreibt er aber seit über 20j eine eigene Firma ( Landwirtschaft).
Lt. Tarifvertrag ist eine derartige Tätigkeit nach über 5j in der Altersteilzeit erlaubt und hat keinen Einfluss auf das Einkommen, aber hat das später irgendwelche Auswirkungen auf die Rente?
Vielen Dank
Michael |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 10.01.09, 10:30 Titel: |
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Geht er denn mit 62 wirklich in Rente oder in die Freistellung der Altersteilzeit?
MfG
Matthias |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 10.01.09, 10:35 Titel: |
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Zitat: | Ein AN geht nach Altersteilzeit mit 62j als langjährig Versicherter in Rente.
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Das gibts doch gar nicht.
Entweder wegen Alterteilzeit oder Arbeitslosigkeit. Dann darf man, steht aber im Rentenbescheid, ca. 350 € dazu verdienen. Ab 65 fällt die Beschränkung weg. |
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mbb FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.12.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 10.01.09, 11:41 Titel: |
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Er ging am 010109 in Altersteilzeit (56J)
Diese läuft 6j.
Mit 62 kann man dann als langjährig Versicherter immer noch (mit Abzügen) in Rente gehen. |
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TrixiMaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2008 Beiträge: 172 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 10.01.09, 16:42 Titel: |
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mbb hat folgendes geschrieben:: |
Mit 62 kann man dann als langjährig Versicherter immer noch (mit Abzügen) in Rente gehen. |
Das kann aber muss nicht sein.
Wann (MM:JJJJ) ist AN geboren, wann - bitte genau - wurde die Altersteilzeit vereinbart (nicht begonnen)?
TrixiMaus |
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mbb FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.12.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 10.01.09, 19:32 Titel: |
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Moin,
ich würde vorschlagen, obige Fakten als gegeben anzunehmen, da ist alles mit Krankenversicherung, Rentenversicherungsträger (BfA und VBL) etc in trockenen Tüchern.
die Fragestellung war das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit  |
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TrixiMaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2008 Beiträge: 172 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 11.01.09, 08:11 Titel: |
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mbb hat folgendes geschrieben:: | die Fragestellung war das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit  |
Bis zum Beginn der Regelaltersrente (65+X) ist ein Hinzuverdienst bis zu 400 Euro monatlich (nach heutigem Stand) zulässig. Bei Selbständigen ist dies 1/12 des Jahreseinkommens. Bei Überschreitung wird die Rente nur teilweise gezahlt.
Aber das dürfte doch eigentlich klar sein, da doch alles in trockenen Tüchern ist.
TrixiMaus |
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MUNGA FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 431 Wohnort: Amtszimmer
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Verfasst am: 11.01.09, 08:44 Titel: Rente bei zweitem Einkommen |
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Bitte berücksichtigen Sie etwaige Ansprüche aus der landwirtschaftlichen Alterskasse und ggf. auch eine Betriebsübergabe bei Ihren Überlegungen oder ist dies auch geklärt und in trockenen Tüchern? |
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