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Verwendung von Arbeitsproben für Eigenwerbung

 
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drere
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 14:01    Titel: Verwendung von Arbeitsproben für Eigenwerbung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgender Fall - Person A ist selbstständig in der Medienbranche und erstellt für Firmen Grafiken sowie Animationen. Person A besitzt eine Website für Akquisezwecke auf der Arbeitsproben in Form von Videoausschnitten sowie Standbildern gezeigt werden.

Die Arbeiten sind während der Selbstständigkeit von Person A für das Unternehmen B entstanden und wurden auch ausschließlich und alleinig von Person A erstellt. Nun verlangt Unternehmen B, dass Person A, die für das Unternehmen erstellten Inhalte, von der Website entfernt.

Frage1: Ist Unternehmen B im Recht, wenn dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde?

Frage2: In einem Fall wurde bei Auftragsstellung einseitig von Unternehmen B festgelegt "Nach Abschluss der Arbeiten gehen alle Rechte an Unternehmen B über." Ist Unternehmen B jetzt im Recht?

Frage3: Person A war vor der Selbstständigkeit bei Unternehmen B angestellt und benutzt jetzt auch einige dieser Arbeiten für Akquisezwecke. Im Arbeitsvertrag wurden keinerlei Vereinbarungen getroffen in deren festgehalten wurde, dass alle Nutzungsrechte mit der Vergütung übertragen werden.

Vielen Dank für eure schnellen Antworten
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