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Verfasst am: 10.01.09, 18:51 Titel: Klage gegen Käufer einer Fälschung
Guten Abend zusammen,
in unserer Programmzeitschrift steht, wenn jemand eine Markenware kauft, aber der Verkäufer eine fälschung schickt, welche vom Zoll beschlagnahmt wird, müsse der Käufer mit einer Klage des Markenrechtsinhabers rechnen und der einwand, er hätte nicht gewusst, dass es eine Fälschung war, helfe ihm nicht. Ist da etwas dran oder mal weider Quatsch aus der Zeitschrift? Falls der Hinweis richtig ist, was muss der Käufer dem Markenrechtsinhaber zahlen und nach welcher Anspruchsgrundlage? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Ich würde sagen in der Pauschalität Quatsch. Wenn der Kunde hätte wissen können, daß es sich um eine Fälschung handelt (zu große Preisdifferenz zu üblichen, auch aus dem Land stammenden Originalimporten), dann vielleicht ja. Aber ich glaube nicht, wenn der Käufer in keiner Weise von einer Fälschung hätte ausgehen müssen. _________________ Geist ist Geil!
Ok, und wenn der Käufer es hätte erkennen bzw. vermuten können? Rechtsgrundlage? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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