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Verfasst am: 11.01.09, 14:01 Titel: Verwendung von Arbeitsproben für Eigenwerbung
Hallo zusammen,
folgender Fall - Person A ist selbstständig in der Medienbranche und erstellt für Firmen Grafiken sowie Animationen. Person A besitzt eine Website für Akquisezwecke auf der Arbeitsproben in Form von Videoausschnitten sowie Standbildern gezeigt werden.
Die Arbeiten sind während der Selbstständigkeit von Person A für das Unternehmen B entstanden und wurden auch ausschließlich und alleinig von Person A erstellt. Nun verlangt Unternehmen B, dass Person A, die für das Unternehmen erstellten Inhalte, von der Website entfernt.
Frage1: Ist Unternehmen B im Recht, wenn dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde?
Frage2: In einem Fall wurde bei Auftragsstellung einseitig von Unternehmen B festgelegt "Nach Abschluss der Arbeiten gehen alle Rechte an Unternehmen B über." Ist Unternehmen B jetzt im Recht?
Frage3: Person A war vor der Selbstständigkeit bei Unternehmen B angestellt und benutzt jetzt auch einige dieser Arbeiten für Akquisezwecke. Im Arbeitsvertrag wurden keinerlei Vereinbarungen getroffen in deren festgehalten wurde, dass alle Nutzungsrechte mit der Vergütung übertragen werden.
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