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Verfasst am: 11.01.09, 17:50 Titel: Probleme mit Nachbarn
Hallo,
es gibt folgende Probleme:
Mieter A wohnt seit einigen Jahren im 6 Familien Haus, Mieter A kommt mit Mieter B, C, D, E und F eigentlich sehr gut klar, allerdings wird oft von Mieter B und C über Mieter A gelästert, typisch Rentner Tratsch, was allerdings ab und an an Beleidigung und Mobbing grenzt.
Was aber noch viel schlimmer ist, Mieter A (Familie mit zwei Kindern - 1 Jahr und 5 Jahre) stellt den Kinderwagen unten in den Hausflur wo auch noch genügend Platz ist und der Kinderwagen nicht stört, allerdings hat Mieter D ab und an ein paar Macken und stellt den Kinderwagen mitten in den Keller, sogar unter der Treppe wo ihn wirklich niemand stört, wird er von Mieter D mitten in den Keller gestellt, wo er natürlich tierisch stört. Da der Mann von Mieter A ganztägig arbeitet, ist es für die Frau von Mieter A natürlich immer eine Qual den Kinderwagen hoch zu holen, da zwei Kinder dabei sind.
Was auch nervig ist, wenn der Kinderwagen von Mieter A im Hausflur steht, wo er keinen stört, da genügend Platz vorhanden ist, wird von den anderen Mietern die Post Werbung einfach in den Kinderwagen geschmissen.
Jetzt wo es wieder so richtig geschneit hat, verlangt Mieter D zwischen 7 und 8 Uhr von Mieter A, die zwei Kinder haben und der Mann schon um 5 Uhr aus dem Haus ist den Gehweg zu räumen und zu streuen, was auch kein Problem darstellt, allerdings mit zwei Kindern hat man um diese Uhrzeit natürlich andere Dinge im Kopf (Kinder fertig machen, Kindergarten bringen usw.), nun hängt ein Zeitungsartikel im Hausflur wo drauf steht, das die Mieter verpflichtet sind zwischen 7 und 8 Uhr den Schnee zu räumen, wer damit gemeint ist, ist ja klar.
Kann man Allgemein gegen solche Nachbarn etwas unternehmen?
Der Mieter sollte sich schriftlich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, den Sachverhalt schildern und Ihn auffordern für Frieden zu sorgen.
Da genug Platz im Hausflur ist und der Kinderwagen nicht stört wird dieser dort bleiben können.
Eine Aufforderung zum Schnee fegen, oder ob der Mieter überhaupt dies machen muss, ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Besondere Wünsche kann nur vom Vermieter geäußert werden und nicht von dem oder den Nachbar/n.
Der Nachbar D darf den Kinderwagen nicht anfassen und wenn ich dies sehen würde würde ich ihm falls etwas daran kaputt ist wegen Sachbeschädigung belangen.
(Dies nur mal aussprechen und schon hätte man vielleicht Ruhe)
Also erst einmal den Vermieter anschreiben.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Entgegen der landläufigen Meinung, dass grundsätzlich der Erdgeschossmieter für Schneeräumen zuständig ist, kommt es einzig und allein auf die Vereinarung im Mietvertrag an.
Der/die Mieter, der mietvertraglich die Räumpflicht hat, muss m.W. nach tatsächlich ab 7:00 den Winterdienst ausführen.
Mieter untereinander können allerdings nichts einfordern, da eine vertragliche Grundlage fehlt. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Verfasst am: 11.01.09, 19:00 Titel: Re: Probleme mit Nachbarn
StefanBerger hat folgendes geschrieben::
Kann man Allgemein gegen solche Nachbarn etwas unternehmen?
Hallo,
schnellste und sicherste Methode: selber umziehen
Alles andere kann dauern und zu noch mehr Ärger führen
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
In den Allgemeinen Vertragsbestimmungen steht folgendes:
Die Inhaber der Erdgeschosswohnungen reinigen den Hauszugang, die Haustürtreppenstufen, die Tufen zum Erdgeschoss und den Erdgeschossflur. Sie haben auf eigene Kosten erforderlichenfalls den Bürgersteig, den Zugang zum Haus und die Haustreppe von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte mit einem abstumpfenden Mittel zu bestreuen. Maßnahmen gegen Winterglätte müssen zwischen 6 und 22 Uhr wirksam sein.
Die Inhaber der Wohnungen in den oberen Stockwerken reinigen die Treppe zu Ihrem Geschoss, den ....................
Also kann der Zeitungsartikel den Mieter D aufgehangen hat Mieter A garnichts, da die Inhaber der Erdgeschosswohnungen für das befreien von Schnee auf dem Gehweg zuständig sind, richtig?
Ansprechpartner des Mieters ist immer der VM. Alle anderen haben perse erstmal nichts zu melden. Ferner zählt nur das was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn dort keine Regelung zur Reinigung zu finden ist, dann muss der Mieter auch nicht reinigen.
In den Allgemeinen Vertragsbestimmungen steht folgendes:
Die Inhaber der Erdgeschosswohnungen reinigen den Hauszugang, die Haustürtreppenstufen, die Tufen zum Erdgeschoss und den Erdgeschossflur. Sie haben auf eigene Kosten erforderlichenfalls den Bürgersteig, den Zugang zum Haus und die Haustreppe von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte mit einem abstumpfenden Mittel zu bestreuen. Maßnahmen gegen Winterglätte müssen zwischen 6 und 22 Uhr wirksam sein.
Die Inhaber der Wohnungen in den oberen Stockwerken reinigen die Treppe zu Ihrem Geschoss, den ....................
Und was steht da noch? ?
Man kann sich von halben Sätzen nur schlecht ein Urteil bilden und eine Antwort darauf geben, wenn man nicht etwas falsches rein Interpretieren will.
StefanBerger hat folgendes geschrieben::
Also kann der Zeitungsartikel den Mieter D aufgehangen hat Mieter A garnichts, da die Inhaber der Erdgeschosswohnungen für das befreien von Schnee auf dem Gehweg zuständig sind, richtig?
Da kommt es wie schon erwähnt auf den Inhalt des Mietvertrags an. _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Mieter A ist scheinbar nicht Mieter im Erdgeschoss.
Ich bin mir nicht sicher, ob so eine Festlegung in den allgemeinen Vertragsbedingungen reicht, um die Schneeräumpflicht auf die Mieter des Erdgeschosses abzuwälzen. Wichtig ist, dass Mieter A keine Klausel in seinem Mietvertrag hat, die ihn dazu verpflichtet, grundsätzlich ist es Pflicht des Eigentümers.
Hat man in diesem Haus eigentlich ein schwarzes Brett, wo diese Zeitungsartikel veröffentlicht werden? Vielleicht sollte Mieter A auch mal was aufhängen..... _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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