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Theoretischer Fall:
A + B wohnen mit Kind C in Hessen am Rand des Landkreises D zu Landkreis E. C ist ab 2009 schulpflichtig und muss eigentlich in die Grundschule der Stadt F. A+B arbeiten aber in Stadt G im Landkreis E. Betreuungsmäßig wäre die dortige Schule günstiger. Gesetzt den Fall dass der Antrag auf abweichenden Schulbesuch vom Schulamt abgelehnt würde, böte ein Bekannter an, C bei sich meldetechnisch aufzunehmen. Gibt es strafrechtliche Konsequenzen für den Bekannten? Mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen müssen A + B rechnen?
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