Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Renovierungsarbeiten bei Auszug
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Renovierungsarbeiten bei Auszug

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tobias10482
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 13:14    Titel: Renovierungsarbeiten bei Auszug Antworten mit Zitat

Hallo liebe Gemeinde,

leider habe ich zu meiner Problematik keine entsprechende Erklärung gefunden (Lass mich aber auch gern eines besseren belehren).

Grundsätzlich ist es so, dass meine derzeitige Wohnung meine allererste eigene Wohnung ist. Somit hatte ich bei Wohnungsübergabe nicht soviel Erfahrung, auf welche Mängel ich achten müsste (Für meine nächste Wohnung habe ich schon eine eigene Checkliste erstellt).

Nun möchte ich aus meiner Wohnung ausziehen, da ich mich beruflich in einer anderen Stadt niederlassen werde.

Die Renovierung ist für mich nachvollziehbar, dass ich Fenster, Türen, Wände und Decken streiche und auch die gebohrten Löcher schließe. Das ist auch kein Problem für mich.

Für mich stellen sich folgende Fragen:

1. Kann mir der Vermieter Kosten in Rechnung stellen für eine Abnutzung oder Neuanschaffung einer Küche. Schätzungsweise ist die Küche 15Jahre alt. (da hat jeder Scharnier bereits andere Schrauben drin; die Folie an der Unterseite der Hängeschränke löst sich durch Wasserdunst ab, da keine Dunstabzugshaube verbaut ist; ein etwa 20cm x 10cm großes Rechteck wurde aus einer Schranktür ausgeschnitten, da sich da wohl einst mal ein Abzugsschacht befand) Die Mängel waren von mir nicht festgestellt worden (mangels Erfahrung). Lediglich das ausgeschnittene Rechteck wurde im Übergabeprotokoll erwähnt. Jedoch ist nach 3 Jahren dieser Sachmangel noch immer nicht behoben und selbst ein Schreiner, welcher mir nach Einzug noch ein paar Türen geschliffen hatte, meinte, dass hier dringend eine neue Küche rein muss. Nun weiß ich nicht welche Ansprüche mein Vermieter an mich stellen kann.

2. Mittlerweile festgestellt habe ich auch einige kleine Sprünge in den Bodenfliesen. Definitiv aber nicht von mir. Wurde auch nicht im Übergabeprotokoll festgehalten. Kann der Vermieter auf meine Kosten die Fliesen austauschen lassen.

3. Das Toilettenbecken weist starke bis sehr starke Ablagerung (braune Ränder) von Kalk und Urin auf. Ich will hiermit nicht zum Ausdruck bringen, dass ich nicht reinige. Dies tue ich mehr als genug um diese Ablagerungen in Grenzen zu halten. Das Hauptproblem ist folgendes (was ich mir auch durch einen Sanitärbetrieb hab bestätigen lassen). Der Spülkasten ist scheinbar aus mehreren Einzelteilen zusammengebaut worden, die überhaupt nicht zusammen passen. Da wurde beispielsweise die Glocke für den automatischen Wasserstop, wenn der Behälter wieder voll ist, laienhaft mit eine Messer o.ä. gekürzt, damit sie überhaupt in den Spülkasten passt. Fazit: Die Glocke schließt nicht richtig dicht und es läuft ständig Wasser ins Toilettenbecken. Somit lagert sich ständig Kalk im Toilettenbecken ab. Und wenn man dann mal 3 Wochen Urlaub macht, kann man leider nicht reinigen,wenn man nicht da ist. Es ist also nicht meine Schuld, dass die Toilette so sehr verdreckt mit Ablagerungen ist. Kann nun der Vermieter von mir verlangen, dass ich ein neues Toilettenbecken einbaue beim Auszug? Dieses ist schätzungsweise mit dem laienhaft verbauten Spülkasten auch schon 10 Jahre alt.

So. Nun ist erstmal genug. Würde mich sehr über Antworten freuen.

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 13:52    Titel: Re: Renovierungsarbeiten bei Auszug Antworten mit Zitat

Tobias10482 hat folgendes geschrieben::

1. Kann mir der Vermieter Kosten in Rechnung stellen für eine Abnutzung oder Neuanschaffung einer Küche.

Nein... Abnutzung durch verttragsgemäßen Gebrauch ist mit der Miete abgegolten.

Zitat:

Lediglich das ausgeschnittene Rechteck wurde im Übergabeprotokoll erwähnt. Jedoch ist nach 3 Jahren dieser Sachmangel noch immer nicht behoben und selbst ein Schreiner, welcher mir nach Einzug noch ein paar Türen geschliffen hatte, meinte, dass hier dringend eine neue Küche rein muss. Nun weiß ich nicht welche Ansprüche mein Vermieter an mich stellen kann.


Warum sollte denn wohl ein Mangel überhaupt vorliegen? Im Protokoll ist zunächst nicht mehr als der tatsächliche Zustand beschreiben. Das bedeutet nun keineswegs, dass es sich dabei auch um einen Mangel handeln würde, den der Vermieter zu beseitigen hätte und die Meinung von Handwerkern über das Eigentum ihrer Auftraggeber ist keinesfalls ein verbindliches Kriterium.

Zitat:

2. Mittlerweile festgestellt habe ich auch einige kleine Sprünge in den Bodenfliesen. Definitiv aber nicht von mir. Wurde auch nicht im Übergabeprotokoll festgehalten. Kann der Vermieter auf meine Kosten die Fliesen austauschen lassen.

Selbstverständlich stammen die Sprünge in den Fliesen nicht vom Mieter. Das wäre vermutlich auch das erste Mal gewesen... Smilie
Wenn die gesprungenen Fliesen nicht im Übergabeprotokoll aufgelistet sind, gab es die Schäden bei Übergabe auch nicht. Ob es sich um Schäden handelt, die vom Mieter schuldhaft verursacht wurden, wird nach den Umständen des Einzelfalls festzustellen sein. Wenn der Vermieter Schdenersatz fordert, wird er im Streitfall auch Bewis antreten müssen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tobias10482
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort. Also hab ich richtig verstanden? Für die Abnutzung der Küche kann ich nichts. Vertragsgemäße Nutzung, und dazu zählt bei ner Küche sicher auch kochen, liegt vor. Und für das Ablösen der Folie an der Unterseite der Hängeschränke ist allein das Fehlen einer Abzugshaube verantwortlich. Wofür ich ja nichts kann. Mit den Fliesen hab ich verstanden. Da kann ich nur auf milderne Umstände hoffen, dass mir der Vermieter hier keinen Strick draus dreht.

Gibts schon Erfahrungen wegen dem Toilettenbecken?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias10482 hat folgendes geschrieben::
Gibts schon Erfahrungen wegen dem Toilettenbecken?
Nun, wenn es nachweisbar ist das dies durch die falsche Glockenabdichtung ist und es sich um Kalk und Wasserstein handelt wäre der Vermieter dafür zuständig.

Nur der Mieter kann sich nicht ganz gemütlich zurück legen, da er, um größere Schäden zu verhindern zur Schadensmeldung verpflichtet ist.

Da er dies wahrscheinlich nicht getan hat, wird oder kann man ihm dies auch zur Last legen und er muss dafür auch blechen. Weinen

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.